„Der Gesetzgeber hat…

die Basisrente so konzipiert, dass sie nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar ist und darüber hinaus auch kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen darf. Demnach besteht bei einer Basisrente während der Beitragsphase kein verwertbarer Vermögensgegenstand.“ so Dr. Peter Schwark im Interview mit dem Versicherungsjournal

Oder um es mal auf Deutsch zu sagen: Deine Kohle in einer Basis-(Rürup)-Rente ist weg – verschollen in einem Fass ohne Boden. Und – Du wirst Dein Geld niemals wieder zurück bekommen. Das einzige, was Dir zusteht, ist eine lebenslange Rente. Stirbst Du kurz nach Renteneintritt, haste Pech. Evtl. bekommen Deine Hinterbliebenen noch eine Weile etwa, aber auch nur wenn das mit der Versicherung im Vorfeld – also beim Abschluss – so vereinbart war.

DAS ist der Preis dafür, dass Du einen Teil des jährlichen Beitrags von der Steuer absetzen kannst. Es versteht sich von selbst, dass Du dann Deine Rente auch wieder versteuern musst…

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