„Absicherung der Arbeitskraft“ – Krankengeld bzw. der Lohn-/Entgeltfortzahlung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist – dank der Medien – mittlerweile in aller Munde. Was jedoch kaum jemand sagt: bevor Berufsunfähigkeit vorliegt, ist man in aller Regel eine geraume Zeit arbeitsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt (bei modernen Bedingungen) lediglich, wenn man bereits sechs Monate arbeitsunfähig erkrankt war oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird zu arbeiten. Dies dürfte wohl eher selten so der Fall sein. Nichtsdestotrotz endet bei Arbeitnehmern die Lohnfortzahlung meist schon nach sechs Wochen. Ab dort zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld, welches in etwa bis zu 70% des vorherigen Nettogehalts ausmacht. Wer die Differenz nicht aus den eigenen Rücklagen decken kann, kann hier mit einem Krankentagegeld Abhilfe schaffen. Wer die Höhe seines Krankengeldanspruches einmal genau wissen möchte, kann sich hierzu an seine Krankenkasse wenden. Selbstverständlich stehe auch ich für Berechnungen zur Verfügung.

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