„Diese Klauseln sind unwirksam“

..so der Tenor einer kürzlichen Entscheidung des BGH zu Klauseln bezüglich Abschlusskosten im Zillmerverfahren, Rückkaufswerten und Stornoabzügen.

Es empfiehlt sich, seine Verträge auf derartige Klauseln hin zu prüfen oder prüfen zu lassen und sich über die Folgen und Möglichkeiten zu informieren. Dies gilt im Übrigen auch für Verträge, die in den letzten Jahren gekündigt worden sind – hier kann möglicherweise ein Nachzahlungsanspruch bestehen.

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