DKV Krankenversicherung AG – Unwillig oder unfähig?

Der Fall:

Meine Mandantin, DKV-versichert, möchte gern den Tarif wechseln, da die bisherigen Leistungen nicht mehr so ganz ihren Vorstellungen entsprechen.

Es erfolgte eine Beratung der Mandantin über die Kriterien einer Krankenversicherung. Sie legte darauf hin fest, welche Leistungen Ihr wichtig sind.

Mein Part: Aufforderung an DKV, sie möchten bitte zu den von ihnen angebotenen Tarifen herausarbeiten, welche ihrer Tarife die Kriterien [Auflistung] erfüllen und zu diesen die zu zahlenden Prämien nach einem möglichen Tarifwechsel mitteilen.

Die Antwort der DKV:

„Wir bestätigen Ihnen, dass folgende Versicherungen bei uns bestehen:

[Auflistung der Tarife der Mandantin]

Mögliche Tarifvarianten können Sie unserer Homepage […] entnehmen. Wir berechnen Ihnen gern Tarifalternativen, sofern wir von Ihnen die in Frage kommenden Tarife benannt bekommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.“

Heißt im Klartext – ich soll Verständnis dafür haben, dass man sich bei der DKV nicht die Arbeit macht, Tarife herauszusuchen, welche die Kriterien der Mandantin erfüllen…?

Mal abgesehen davon, dass für den Versicherer auch aus § 6 VVG eine Beratungsverpflichtung besteht – allein aus dem bestehenden Vertrag heraus sollte sich die DKV verpflichtet fühlen, meine Mandantin zu beraten, vor allem, wenn sie es ausdrücklich wünscht.

Ich frage mich gerade ernsthaft, ob das eine Reaktion aus Trotz ist oder eher aus Resignation heraus.

Sind die Mitarbeiter der DKV unwillig oder unfähig?

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