Eine böse Überraschung: wenn fehlerhafte Arztangaben einen Strich durch die Rechnung machen

Die Wichtigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist mittlerweile nahezu jedermann bekannt. Auch weiß man heutzutage, dass man die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten muss, da sonst der Versicherer im Ernstfall nicht zu leisten braucht.

Das hindert den einen oder anderen zwar nicht daran, es dennoch zu versuchen, mittels falscher Angaben sich einen Versicherungsvertrag zu erschleichen, aber die Zahl derer scheint abzunehmen.

Allerdings gibt es auch den besonderen Fall – der Kunde macht nach seinem besten Wissen und Gewissen wahrheitsgemäße Angaben, die dennoch objektiv nicht stimmen, zum Beispiel weil er sich an die eine oder andere Behandlung einfach nicht mehr erinnern kann. Für derartige Fälle hat der Gesetzgeber vorgesorgt und die Folgen abgemildert. Manche Versicherer verzichten sogar in bestimmten Fällen auf die Ausübung ihrer Rechte.

Und dann gibt es noch die gefährlichste Kombination: der gutgläubige Hausarzt, der ein Krankheitsbild dramatisiert, um dem Patienten eine bessere Behandlung zukommen lassen zu können oder gar der lügende Arzt, der gegenüber der Krankenkasse Leistungen abgerechnet hat, welche nie erbracht wurden (man nennt das auch Abrechnungsbetrug). Klar könnte man nun versuchen, den Gegenbeweis anzutreten… allerdings haben Sie dann einen Zwei-Fronten-Krieg, und das in einem Moment, in welchem Sie aufgrund einer Berufsunfähigkeit sowieso schon gebeutelt sind. Im ungünstigsten Fall praktiziert der Arzt schon gar nicht mehr und Sie haben keine Chance, die gegen Sie vorliegenden Beweise zu entkräften.

Um ein solches Szenario zu verhindern, bleibt Ihnen nur eines:

Sie müssen vorher aktiv werden!

Fordern Sie Informationen an – bei Ihrem Arzt/Ihren Ärzten, bei Ihrer Krankenkasse (KK) oder privaten Krankenversicherung und auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Ihres Bundeslandes. Und falls Sie umgezogen sind oder die Kasse gewechselt haben, so denken Sie auch daran, die vorherige KV und KK anzuschreiben.

Hier finden Sie eine Übersicht der KV:

http://www.kbv.de/html/432.php

Ferner können Sie ermitteln, welcher Ort zu welchem Gebiet und somit zu welcher KV gehört.

Wenn Sie anhand der Auskünfte eine böse Überraschung erleben, wenn Sie merken, dass Sie doch tatsächlich etwas vergessen haben sollten oder wenn Ihnen die Auskünfte verweigert werden, sollten Sie sicherheitshalber Hilfe in Anspruch nehmen.

Mein Rat an dieser Stelle: Warten Sie nicht, sondern fordern Sie diese Infos so schnell wie möglich an!

Dies können Sie bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten und natürlich bei einem der weniger als 300 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberatern, unter anderem zu finden unter:

http://bvvb.de/BeraterSuche.aspx?map=1.

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