Feinheiten im Kleingedruckten der Kfz-Versicherungen

 

Im Zuge einer Mandantsbearbeitung ging es um die Prüfung eines Flottenversicherungsvertrages einer großen Firma und den Abgleich mit den Möglichkeiten des Marktes.

Gegenüber den klassischen Leistungen (GDV-Musterbedingungen) in der Teil- und Vollkasko identifizierte ich 27 Leistungsbausteine, mit denen allein die versicherten Ereignisse ergänzt werden können – von weiteren vertraglichen Leistungen ganz zu schweigen.

Mittlerweile bekannt sind zum Beispiel Bausteine wie die Wildschadenklausel oder Marderbissschäden, wobei es hier auch auf die Formulierung ankommt (denn zwischen „Tiere aller Art“ und „Wirbeltiere“ gibt es ebenso Unterschiede, wie zwischen „Tierbiss“ und „Marderbiss“).

Doch dann gibt es da auch weniger bekannte Deckungserweiterungen, wie die Mitversicherung der Unterschlagung bei Überlassung im eigenen Interesse, der Einschluss von Elementarereignissen wie Lawinen (und/oder auch Dachlawinen), Schneedruck, Murgang, Erdsenkung, Erdbeben usw. Auch der Einschluss von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden erscheint mitunter sinnvoll. Zudem sind die generellen Ausschlüssen bei inneren Unruhen oder das Fehlen vom Einschluss der notwendigen Versenkung des Fahrzeuges bei Benutzung einer Fähre diskutabel.

Kurz um – selbst bei einer augenscheinlich einfachen Kraftfahrzeugversicherung steckt der Teufel im Detail.

Von daher kann ich nur raten, sich auch bei diesem Risiko im Vorfeld umfassend zu informieren und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Gern unterstütze ich Sie bei der Analyse und Planung Ihrer Fahrzeug-Flotten-Versicherung und ggf. bei einer nachfolgend notwendig werdenden Ausschreibung – letztere sowohl privatrechtlich wie auf öffentlich-rechtlich und erforderlichenfalls europaweit im offenen Verfahren.

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