Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)

Es ist in aller Munde – das neue LVRG. Und die Verbraucherschützer können nicht anders, als Sturm zu laufen, weil die Regierung durch die Hintertür die Beteiligung an den Bewertungsreserven angreife.

Es ist leidlich, dieses Spektakel mit anzuschauen. Und es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Protagonisten keine ernstes Verständnis dieser Materie haben.

Sie aber sollen Aufklärung erfahren! Von daher möchte ich kurz etwas zu den Hintergründen dieses Medienrummels anmerken.

Die sogenannten Bewertungsreserven sind die stillen Reserven eines Unternehmens. Diese entstehen dadurch, dass eine Divergenz zwischen dem Buchwert und dem realen Wert entsteht.

Wenn ein Versicherer Aktien für 100 Mio. kauft, dann bleiben diese Akten (regelmäßig) mit 100 Mio. Wert in den Büchern stehen – völlig egal, wie viel Wert sie tatsächlich haben – und zwar so lange, bis der Versicherer diese Aktien verkauft. Erst dann wird der Verkaufswert (z.B. 150 Mio.) im Buch erfasst.

Gleiches kann auch bei Immobilien vorkommen. Wird eine Immobilie für 100 Mio. gekauft, so fällt ihr Buchwert über 50 Jahre auf bis zu 1,- Euro (sog. Abschreibung). In Wirklichkeit aber steigt der Wert der Immobilien (solange sie saniert und in Schuss gehalten wird) auf beispielsweise 150 Mio. Euro. Erst wenn diese Immobilie verkauft würde, wird der höhee Wert verbucht.

Diese Differenz zwischen Buchwert und Realwert sind stille Rücklagen oder auch stille Reserven genannt. Derartige Rücklagen können übrigens alle Unternehmen bilden – nicht nur Lebensversicherungen.

Aber auch die umgekehrte Situation gibt es. Bekannt geworden ist sie durch die Immobilienkrise in den USA. Kauft ein Versicherer Immobilien oder Darlehensbriefe im Wert von 100 Mio. Euro und sinkt nun der Wert der Immobilien oder der Briefe auf 10 Mio. Euro, so werden diese 10 Mio. erst verbucht, wenn die Bilanzpositionen aufgelöst – sprich die Immobilien oder Papiere verkauft – werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Unternehmen also laut Bilanz wertvoller, als dieses in Wirklichkeit ist. Dies nennt man stille Lasten.

Was hat es nun damit auf sich?

Früher – also vor 2008 – waren stille Reserven (und stille Lasten) Sache der Versicherer. Der Kunde einer Lebensversicherung wurde daran nicht beteiligt. Im Jahr 2005 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dieser Zustand nicht mit den Grundrechten vereinbar ist und daher beseitigt werden müsse, worauf der Gesetzgeber 2008 reagierte und die Versicherungskunden an den Bewertungsreserven beteiligte.

Hat also ein Kunde 2010 eine Lebensversicherung gekündigt (oder lief diese aus), so musste der Versicherer diesen an dem Realwert seiner Immobilien, Aktien etc. beteiligen, obwohl diese laut Buch weniger Wert waren.

Nach einigen Jahren dieser Praxis ist den Versicherern jedoch aufgefallen, dass dieses Konstrukt auch eine Kehrseite hat. Und die Gefahren sind für die Versicherer enorm.

Gehen wir einmal wieder von unserem Beispiel aus: Versicherer kauft Immobilie für 100 Mio. Der Wert steigt auf 150 Mio. Zu dieser Zeit läuft der Vertrag aus und der Versicherer beteiligt seinen Kunden anteilig an den 50 Mio. stillen Reserven. Kaum ist der Kunde auf und davon, beginnt der Wert der Immobilien zu fallen. Erst auf 140 Mio, dann auf 120 Mio und nach 3 Jahren ist die Immobilie nur noch 100 Mio Euro wert, weil die Nachfrage nach Immobilien aber gesunken ist. Diese Immobilie steht mit 100 Mio Euro im Buch und ist auch 100 Mio Euro wert. Aber: der Versicherungsnehmer wurde bereits an dem Gewinn von 50 Mio Euro beteiligt – einem Gewinn, der jetzt nicht mehr da ist und trotzdem vorher schon an den Kunden ausgezahlt wurde.

Und genau darin liegt das Problem. Werden Kunden an den Bewertungsreserven beteiligt und fallen diese Objekte anschließend im Wert, so wurden Gewinne ausbezahlt, welche plötzlich nicht mehr da sind. Dies schmälert den Wert der Objekte daher noch weiter. Wenn für diese 100 Mio.-Immobilie im Laufe der Hochphase insgesamt 20 Mio. Euro an Gewinnen an ausgeschiedene Kunden bezahlt wurden, so ist diese Immobilien dann, wenn sie im Wert von 150 Mio. Euro wieder auf die 100 Mio. Euro gefallen ist, nur noch 80 Mio. Euro wert. Den Verlust hieraus tragen alle dann noch Beteiligten an dem Spiel – also die Kunden, welche noch dabei sind. Diese machen plötzlich Verluste durch Gewinne, welche zwischenzeitlich an die ausgeschiedenen Kunden gezahlt werden mussten.

Ganz gefährlich ist dies in der aktuellen Situation mit Rentenpapieren – also festverzinslichen Wertpapieren, welche die Versicherer überwiegend halten. Diese Rentenpapiere wurde vor Jahren gekauft mit einem zu damaliger Zeit üblichen Zinssatz. Mittlerweile sind die Zinsen niedriger, so dass diese alten Papiere mit den hohen Zinsen sehr begehrt sind. Diese Papiere werden wir Aktien an der Börse gehandelt mit der Folge, dass Anleger bereit sind, mehr Geld für ein solches Papier zu zahlen, als es an eigentlichem Nennwert hat.

Ein Beispiel: Rentenpapiere im Nennwert von 100 Mio Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren bei einem Zinssatz von 6% p.a. wurden 2005 durch eine Versicherung gekauft. Dies bedeutet, dass die Versicherung im Jahr 2015 diese Papier (nach Ablauf der 10 Jahre) an den Emmitenten (z.B. die BRD) zurückgibt und ihre 100 Mio. zurück erhält.

Da im Jahr 2012 die Zinsen bereits unter 2% gefallen sind, bieten Anleger an der Börse für dieses 100-Mio.-Paket zum beispiel 110 Mio. Euro als Kaufpreis, den sie wissen, dass sie noch 3 weitere Jahre 6 Mio Zinsen, also insgesamt 18 Mio Zinsen einfahren werden. Würden sie ihre 100 Mio. Euro direkt zu 2% anlegen, so hätten sie bis 2015 nur 6 Mio. Euro Gewinn. Abzüglich der 10 Mio Überbezahlung bleibt also immer noch ein positiver Saldo von 2 Mio. Euro beim Kauf dieser Papiere gegenüber der Anlage zu 2%.

In den Büchern sind diese Papiere im Jahr 2012 mit 100 Mio. angegeben. Der Realwert beträgt 110 Mio. Steigt nun ein Kunde aus, wird er an diesen 10 Mio. Euro stiller Reserve beteiligt. Je näher die Papiere ihrem Ablaufdatum 2015 rücken, desto uninteressanter sind diese für den Markt. Denn wer die Papiere 2014 kauft, bekommt nur noch ein Mal diese 6% Zinsen. Im letzten Jahr dann, einen Tag vor Auslaufen der Papiere, ist der Wert möglicherweise nur noch 104 Mio Euro, denn wer die Papiere am Ablauftag in den Händen hält, bekommt vom Emmitenten genau 106 Mio. Euro dafür, nämlich 100 Mio. Nennwert und den letzten Zinscoupon über 6%, also 6 Mio. Zinsen. Niemand wird bereit sein, dafür die ehemaligen 110 Mio Euro zu bezahlen.

Da Versicherungsunternehmen mehrere Milliarden in solche Papiere investiert haben, drohen ihnen Verluste in Millionenhöhe. Und genau diese versucht das LVRG nun zu verhindern.

Selbstverständlich geht dies auf die Kappe derer, deren Verträge nach dieser Regelung enden. Aber würde man nichts unternehmen, so sind jene die Leidtragenden, welcher länger dabei sind – frei nach dem Motto: den letzten beißen die Hunde.

Von daher ist – aus sozialer, kollektiver Sicht – dieses LVRG die einzige richtige Entscheidung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert