„Im Zweifel für den Versicherungsnehmer“

war der Tenor einer gestrigen Verhandlung vor dem LG Dresden bezüglich eines Schadensfalles in der betrieblichen Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Mit einer unvollständigen und auslegungsfähigen Formulierung zur „Vorsorge gegen eine etwaige Unterversicherung“ könnte der Versicherer auf sein Recht auf den Einwand des Bestehens einer Unterversicherung verzichtet haben. Wir dürfen auf den Ausgang im nunmehr schriftlichen Verfahren gespannt sein. Ferner geht es um das Vorliegen von Verzug seitens der Versicherungsgesellschaft mit der Folge der Übernahmepflicht der außergerichtlichen Kosten der Vertretung.

Um langwierigen Streitigkeiten aus dem Weg gehen, kann es sich lohnen, einen Schadensfall von Anfang an in professionelle Hände zu geben. Hierfür stehe ich mit meinen 13 Jahren Erfahrung selbstverständlich gern zur Verfügung. Aber auch ein Rechtsanwalt mit Fachkenntnis im Versicherungsrecht und praktischer Erfahrung in der Ermittlung von Versicherungswerten und Entschädigungssummen im gewerblichen Bereich ist eine gute Adresse! Von der Schadensabwicklung durch den freundlichen Vertreter des Versicherers hingegen rate ich grundlegend ab, denn dieser steht kraft Gesetzes im Lager der Versicherungsgesellschaft und muss natürlich vorrangig deren Interessen vertreten…

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