„Leiden oder litten Sie in den vergangenen 5 Jahren an Krankheiten, Körperschäden oder Beschwerden irgendwelcher Art…“

So oder so ähnlich wird in zahlreichen Anträgen auf Kranken-, Lebens- oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen gefragt.

Wenn man nun auf solche Fragen falsch antwortet, drohen harte Konsequenzen – vom Rücktritt des Versicherers und Leistungsfreiheit, über rückwirkende Ausschlüsse bis hin zu Risikozuschlägen kann alles möglich sein. Dies ist in den §§ 19 ff. geregelt.

Letzten Endes richtet sich die Frage der Folgen auch danach, in wie weit der Antragsteller die gestellten Fragen hätte beantworten können und müssen…

Waren die Fragen überhaupt so gestellt, dass man sie verstehen konnte oder musste? Wurde nach „irgendwas“ oder etwas bestimmten gefragt? Hat man wirklich „gelitten“? Handelt es sich überhaupt um eine Krankheit? Durfte man die Erkältung von vor 5 Jahren vergessen? Musste man wissen, dass der Arzt für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Tag wegen Prüfungsangst eine „schwere Depression“ in die Akte schreibt? Und – hätte der Antragsteller anders geantwortet, wenn er die Folgen einer Falschangabe direkt hätte unterschreiben müssen, anstatt dass sie drei Seiten weiter versteckt standen und er weiter vorn unterschrieben hat, sie gelesen zu haben?

Es spielt so vieles eine Rolle bei der Feststellung.

Eines aber ist sicher – wer am Abschluss einer Versicherung Provisionen verdient, könnte dazu geneigt sein zu empfehlen, diese oder jene vermeintliche Bagatelle nicht in den Antrag aufzunehmen.

Daher folgender Rat:

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen. Und wenn Sie sich nicht sicher sind, dann hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Wenden Sie sich an jemanden, der Sie neutral und ohne Provisionsabsicht in dieser Sache beraten und unterstützen kann!

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