„Man kann sich verlaufen, verfahren und versichern.“ – Die Kanzlei-Kolumne zum Thema: Wie man vernünftig vorsorgt. Heute: Die Unfallversicherung

Ergibt eine Unfallversicherung Sinn?

Grundsätzlich: ja!

Allerdings – und da kommt es wieder auf das Detail an – ist eine Unfallversicherung nicht dazu da, um sich gegen den Verdienstausfall abzusichern, denn dafür gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen und Krankentagegeldversicherungen.

Eine Unfallversicherung soll dann leisten, wenn Sie aufgrund eines Unfalles einen dauerhaften Körperschaden erleiden.

Das Geld aus einer solchen Versicherung dient dann nicht dem Lebensunterhalt, sondern soll für die sonstigen Umstände zur Verfügung stehen – zum Beispiel den behindertengerechten Umbau des Fahrzeuges, des Hauses, der Küche oder den Einbau eines Treppenlifts oder auch für Behandlungen, welche nicht von der Kasse getragen werden – sei es, weil sie kosmetischer Natur sind oder weil sie in Deutschland noch nicht anerkannt sind. Auch kann das Geld für Prothesen eingesetzt werden, welche über den Kassenstandard hinausgehen oder auch für Betreuungsleistungen.

Kurz um: die Unfallversicherung soll das Leben angenehmer machen und durch finanzielle Mittel den Schmerz entschädigen.

Ob dies notwendig ist, sollte sich jeder selbst fragen. Ob die getroffene Entscheidung – für oder gegen eine Unfallversicherung – dann die richtige war, wird sich erst spät herausstellen. Auch das sollte man bedenken…

Entschließt man sich für den Abschluss einer Unfallversicherung, gibt es viel zu beachten – allem voran die Höhe der Versicherungssumme.

Die Versicherungssumme sollte hoch genug sein, damit man auch entsprechende Anschaffungen oder Umbauten finanzieren kann. Man ahnt, wie schnell 100.000 Euro verbraucht sein könnten… Da eine hohe Versicherungssumme auch entsprechende Prämien verschlingt, lässt sich diese durch die Vereinbarung einer Progression für hohe Invaliditätsschäden erhöhen. Eine Vereinbarung einer Invaliditätssumme in Höhe von 100.000 Euro mit 500% Progression erscheint hierbei angemessen. Dies würde im falle einer Vollinvalidität (100% Invalide) eine Leistung von 500.00 Euro auslösen.

Es können auch weitere Leistungen vereinbart werden. wie zum Beispiel eine Unfallrente, Übergangsgeld, Krankenhaustagegeld, Kosten für kosmetische Operationen, eine Leistung bei Unfalltod usw. Diese Leistungen mögen interessant sein. An der Notwendigkeit darf jedoch in den meisten Fällen gezweifelt werden. Im Einzelfall sollten sie sich hierzu beraten lassen

Doch auch hinsichtlich der Bedingungen ist Vorsicht geboten. Was zählt genau als Unfall? Wo werden die Grenzen gezogen? Wie geht der Versicherer bei zusätzlichen Einflüssen, wie zum Beispiel Vorerkrankungen oder Alkoholgenuss mit der Bemessung der Leistungspflicht um? Die Antworten auf diese Fragen würden den Rahmen eines Newsletters um Längen sprengen.

Von daher möchte ich lieber eine Empfehlung aussprechen: (erneut) die Haftpflichtkase Darmstädter. Die Unfallversicherung der Darmstädter ist ausgesprochen umfangreich und sieht gegenüber dem Marktdurchschnitt umfangreiche Mehrleistungen vor, teilweise sogar für Ereignisse, welche gar keine Unfälle sind, zum Beispiel eine Einmalleistung bei Krebserkrankungen. Eine Übersicht der wesentlichen Leistungen finden Sie hier:

https://www.haftpflichtkasse.de/export/sites/default/.downloads/Broschueren/Privatkunden/Endkunde-Unfall-VARIO-Stand-11.2013.pdf

Ich empfehle grundsätzlich den Vollschutz, da dieser den umfangreichsten Versicherungsschutz bietet und ich selbst lieber 10 Euro mehr im Jahr bezahle, als im Ernstfall ohne Leistung dazustehen.

Auch bei der Unfallversicherung der Darmstädter gilt – wie auch bei Haftpflicht und Hausrat, dass der Versicherer einen Nachlass in Höhe von 25% gewährt, wenn der Vertrag im abschlusskostenfreien Tarif geschlossen wird. Die Modalitäten erfahren Sie auf Nachfrage von mir. Sollten Sie bereits einen Vertrag bei der Darmstädter unterhalten, welcher in einem provisionspflichtigen Tarif geführt wird, so kann dieser zur nächsten Hauptfälligkeit auch umgestellt werden.

Alternativ zur Darmstädter unterhält auch die InterRisk einen sehr umfangreichen Tarif, welcher mehrfach ausgezeichnet worden ist. Mit dem Tarifwerk XXL bietet der Versicherer im Marktvergleich Top-Leistungen. Eine Übersicht finden Sie hier:

https://www.interrisk.de/unfall_konzept_xxl.html

Preislich ist der Tarif kostenintensiver als jener dar Darmstädter, so dass dieser nur im Einzelfall – wenn die Mehrleistungen ganz bewusst gewünscht sind – angebracht sein dürfte. Und auch die InterRisk bietet einen Nachlass bei Provisionsverzicht. Die Modalitäten teile ich auf Nachfrage gern mit.

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