„Man kann sich verlaufen, verfahren und versichern.“ – Die Kanzlei-Kolumne zum Thema: Wie man vernünftig vorsorgt. Heute: Reiseversicherungen

Alle Jahre wieder mit Beginn der Urlaubszeit schwemmt die Versicherungswirtschaft Werbematerial in den Markt. Verständlich – lässt sich doch mit den Reise- und Urlaubspolice einiges an Geld verdienen; vor allem dann, wenn man die Leistungen eh nicht nutzt, weil sie mehrfach versichert sind und nicht gebraucht werden.

Eine Reisehaftpflichtversicherung ist in aller Regel überflüssig, wenn Sie ordnungsgemäß privathaftpflichtversichert sind. In einem solchen Vertrag sind natürlich auch Urlaubsreisen mit versichert.

Auch eine Reisegepäckversicherung ist überwiegend Unsinn. Einerseits ist es kaum denkbar möglich, dass Ihnen Ihr Reisegepäck abhanden kommt, wenn Sie alle Obliegenheiten dieser Versicherung erfüllen (zum Beispiel das Reisegepäck nicht unbeaufsichtigt zu lassen), zum anderen haben moderne Hausratversicherungen über die sogenannte Außenversicherung ausreichend Schutz.

Ebenso ist die Reiseunfallversicherung jedenfalls dann entbehrlich, wenn Sie sowieso unfallversichert sind. Denn eine gute Unfallversicherung leistet (mittlerweile) auch bei Unfällen im (Auslands-)Urlaub.

Währenddessen sind Reiserücktrittsversicherungen eher sinnvoll. Gerade bei teuren Urlaubsreisen können unerwartete Krankheiten doppelt ärgerlich sein, wenn man einerseits nicht in den Urlaub kann und andererseits trotzdem den vollen Preis bezahlen muss.

Welcher Anbieter hier sinnvoll ist, kann ich nicht sagen – bis jetzt hatte ich noch keinen einzigen Fall zu diesem Thema – weder dass ein Mandant eine entsprechende Police gesucht hat noch dass es mal zu einem Leistungsfall kam.

Der letzte Test der Stiftung Warentest ist zwar schon ein Weilchen her: https://www.test.de/Reiseruecktrittsversicherung-Die-besten-Tarife-4654880-0/ Allerdings würde ich dem dennoch zutrauen, dass er noch halbwegs aktuell ist.

Ebenso wichtig ist regelmäßig eine Reisekrankenversicherungen. Diese soll im Urlaub die Kosten für eine plötzlich notwendige ärztliche Behandlung decken. Dabei bietet sich eine solche Police auf jeden Fall für alle gesetzlich Krankenversicherte an, denn die Kassen zahlen nur in den Ländern die Kosten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und dann auch nur im begrenzten Rahmen. Aber auch privat Krankenversicherte sollten eine Auslands-Police zeichnen. Denn wenn diese leistet, bleibt der eigene Vertrag trotzdem leistungsfrei, so dass man noch mit einer Rückerstattung rechnen kann.

Der letzte Test von Stiftung Warentest ist auch nicht mehr der jüngste: https://www.test.de/Auslandsreise-Krankenversicherung-Neue-Vertraege-besser-als-alte-4702491-0/ Aber auch hier dürfte noch angemessene Aktualität vorliegen. Nach einer Prüfung von zur Verfügung stehenden Tarifen stellte sich übrigens die TravelSecure-Police der Württembergischen als empfehlenswert heraus. Aber auch Allianz, HanseMerkur, Barmenia und Envias konnten sich fordere Plätze erobern.

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