Regulierungsverhalten der Rechtsschutzversicherer

In meiner letzten Kolumne hatte ich Sie zum Thema Rechtsschutzversicherungen behelligt. Nunmehr möchte ich Ihnen aber auch einige praktische Erfahrungen mitteilen, die bei einem Entschluss helfen könnten.

Das Regulierungsverhalten ist höchst unterschiedlich – mal schnell, mal langsam, die einen kürzen und streiten, die anderen behaupten, es sei keine Post angekommen. Unter diesen Umständen wird ein Rechtsstreit dann auch schnell mal zum Zwei-Fronten-Krieg. Von daher spielt also nicht nur der Preis eine Rolle.

Folgende Erfahrungen konnte ich in letzter Zeit in Schadensfällen mit Rechtsschutzversicherern machen:

ADAC: schnelle Zusagen, schnelle Zahlung; kündigt jedoch auch nach dem dritten Schadensfall – von daher als Verkehrs-Rechtsschutzversicherer nur bedingt tauglich.

Advocard: langsam in der Abwicklung, Deckungszusagen und Reaktionen haben teilweise lange auf sich warten lassen. Dafür wurden die Rechnungen unverzüglich ausgeglichen. Insgesamt dennoch empfehlenswert.

Allrecht/DEURAG: Erreichbarkeitsprobleme – Post und Faxe kommen (angeblich) nicht an; außerdem wurde einer Mandantin am Telefon gesagt, sie solle doch selbst das Mahnverfahren einleiten anstatt einen Anwalt zu beauftragen, das sei kostengünstiger, denn schließlich wüsste man ja nicht, ob sie den Fall auch gewinnt; das ist in etwa so, als würde der Krankenversicherer dem Patienten sagen, er solle sich selbst operieren, weil dies günstiger wäre und man ja nicht wüsste, ob er die OP überlebt. Geht gar nicht!

Auxilia-Rechtsschutz: schnelle Bearbeitung, wenngleich auch unter Berufung auf nicht eindeutige Vertragsklausel die Leistung abgelehnt wurde; dennoch wurde auf Kulanzbasis die Beratungsgebühr übernommen – insofern zuvorkommend.

Concordia-Rechtsschutz: durchschnittliche Bearbeitungszeit, hin und wieder Kürzungen der Anwaltsgebühren, vor allem wenn diese über dem Regelsatz liegen (umfangreiche oder schwierige Fälle), konsequente Kündigung bei Unrentabilität nach dem dritten Schadensfall – von daher auch nur bedingt empfehlenswert.

DAS-Rechtsschutz: Beratungsgebühr trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage gekürzt, erst nach Beschwerde voll gezahlt, jedoch „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ – sprich als angeblich freiwillige Kulanz-Leistung. Unschön und daher eher nicht empfehlenswert.

Ideal Rechtsschutz: gut erreichbar, schnelle Deckungszusage, unkomplizierte Abwicklung, schnelle Zahlung – bisher uneingeschränkt empfehlenswert.

NRV-Rechtsschutz: ausgesprochen lange Bearbeitungszeiten, nach zwei Wochen nur auf Anruf hin vorgezogene Bearbeitung; Anforderung der kompletten Fall-Unterlagen trotz offensichtlich nicht bestehender Leistungspflicht (vorvertragliches Ereignis) – zum einen datenschutzrechtlich sehr bedenklich, zum anderen auch die Gefahr der Kompetenzüberschreitung, wenn der Rechtsschutzversicherer den Anwalt ersetzen will und Angaben zur Rechtslage macht, nur um Kosten zu sparen. Ungutes Gefühl – mit Vorsicht zu genießen.

Insgesamt zeichnet sich ab, dass die Rechtsschutzversicherer keine wirkliche Hilfe sind. Vor allem in schwierigen oder umfangreichen Fällen – also wenn man den Anwalt auf jeden Fall braucht – dann kürzen die Versicherer regelmäßig die Vergütung unter der Behauptung, dass Umfang und Schwierigkeit nicht ausreichend nachgewiesen seien. Dies belastet natürlich das Verhältnis zum Mandanten und senkt die Arbeitsmoral des Anwalts. Zudem ist er gezwungen, erheblichen bürokratischen Aufwand zu betreiben, um seine Gebühr zu rechtfertigen. Und er muss Informationen an den Versicherer übermitteln, die ihn nichts angehen. Übrigens schuldet ein Rechtsschutzversicherer nicht dem Anwalt die Gebühr, sondern immer der Mandant. Viele Anwälte übernehmen freiwillig und ohne Zusatzkosten die Abwicklung des Rechtsschutzfalles. Dies erzeugt am Ende häufig Frust und überlastet den Anwalt.

Von daher lautet mein Rat:

Nehmen Sie die Rechtsschutzversicherung in die eigene Hand. Melden Sie den Schadensfall und reichen Sie alle Rechnungen selbst an Ihren Versicherer. Einerseits bekommen Sie dann direkt mit, ob Sie einen Guten gewählt haben und andererseits könnte es sein, dass sich Ihr Rechtsschutzversicherer nicht traut, Ihnen gegenüber Kürzungen vorzunehmen – denn schließlich spielt der dann mit der Gefahr, dass Sie den Vertrag kündigen.

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