R+V / KRAVAG – SF-Sondereinstufungen

Dass der Versicherer sich schon von seiner „dunklen Seite“ gezeigt hat – darüber hatte ich bereits berichtet: -> Link zum Beitrag. Doch auch im Nachgang glänzte die R+V mit Schlecht- und Nichtleistung.

Nachdem ein neuer Versicherer gefunden war, übermittelte die R+V die SF-Klassen. Allerdings wurden nicht die zuletzt ausgewiesenen Klassen übermittelt, da bei Abschluss der Altverträge eine Sondereinstufung erfolgt sei. Hierzu ist jedoch den Versicherungsscheinen an keiner Stelle etwas zu entnehmen. Zudem wurden zu zwei Fahrzeugen belastende Schäden gemeldet. Der erste Schaden war bereits zurück gekauft, zum zweiten war der Versicherer aufgefordert, die Rückkaufsumme zu benennen. Auf meine Revision hin teilte man mir am 26.01.2018 mit:

zu Schaden 1: „In der Versichererwechselbescheinigung ist für das Jahr 2017 fälschlicherweise ein belastender KH-Schaden übermittelt worden; eine Korrektur geht an [den neuen Versicherer] raus.“
zu Schaden 2: „Bezüglich der Rückkaufssumme wird sich unsere Schadenabteilung nochmals mit Ihnen in Verbindung setzen.“

Machen wir es kurz: die Rückkaufssumme liegt bis heute nicht vor.

Hinsichtlich der Korrektur zu Schaden 1 hat man es im Hause R+V geschafft, etwas zu melden – nur leider [an dieser Stelle würde ein Augenroll-Emoji seinen Zweck erfüllen] zum falschen Vorvertrag bzw. Fahrzeug. Aufgrund dessen waren also nicht mehr nur zwei Fehler zu verzeichnen, sondern mittlerweile drei.

Nach einigem hin und her, zahlreichen E-Mails, mehreren Telefonaten und unzähligen gelassenen Nerven ist nun endlich das Wesentliche geklärt – die bereinigten SF-Klassen sind beim neuen Versicherer angekommen und die Verträge entsprechend geändert. Dennoch bleibt eines offen – wie ist mit sogenannten Sondereinstufungen umzugehen, wenn diese an keiner Stelle in Vertrag oder Antrag auftauchen? Diese Frage wird wohl eines Tages und in anderer Sache einmal gerichtlich zu klären sein…

Wenn auch Sie Stress und Ärger mit Ihrem Versicherer haben, dann lassen Sie sich am Besten von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der 317 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.01.2018, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:

BVVB-Beratersuche: BVVB-Berater

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