Sparkassenversicherung Sachsen – 5 Jahre nach dem Sturm

In der Nacht vom 5. zum 6. Januar gab es Sturm. Am 17. Juli war das Geld auf dem Konto des Mandanten. Leider handelt es sich um die Jahre 2012 (Sturm) und 2017 (Geldeingang). Dazwischen lag eine der längsten in meiner fast 20-jährigen Berufspraxis vorgekommenen Sachschadenregulierungen.

Was war geschehen?

Ich verweise an dieser Stelle einmal auf die Fallbeschreibung meines Nachfolgers für das gerichtliche Verfahren:

-> Blog-Beitrag von RA Hänsch

Kurz um – der regionale Sachversicherer, die Sparkassenversicherung Sachsen mit Sitz in Dresden, wies die berechtigten Ansprüche zurück, wehrte sich mit Händen und Füßen gegen die Forderung und lies sich tatsächlich erst durch ein Gerichtsurteil zur Zahlung veranlassen. Das wirklich traurige an der Sache: es ging gerade einmal um ca. 7.500 Euro Schaden, die hätten allerspätestens Ende 2014 nach dem Beweisverfahren fließen sollen. Da muss ich mich ernsthaft fragen, ob der Mandant bei einem Großschaden nicht an der langen Hand verhungert wäre. Man stelle sich einmal vor, der Schaden hätte sich auf 50.000 Euro oder sogar 150.000 Euro belaufen und das Haus wäre unbewohnbar gewesen…

Da man ein derart beispiellos hartleibiges Regulierungsverhalten bei einer solch geringen Schadensumme an den Tag legte und auf meine Nachfrage noch nicht einmal zu einer Stellungnahme bereit war, sehe ich mich veranlasst davon abzuraten, sich im Hause der Sparkassenversicherung Sachsen mit derart existenziellen Risiken einzudecken. In der Konsequenz dieses Ereignisses hat die Sparkassenversicherung Sachsen nicht nur das erforderliche Vertrauen nicht mehr verdient, sondern bereits Bestehendes muss nun auch besonders kritisch hinterfragt werden.

Mag sein, dass es sich um einen Einzelfall handelte, mag sein, dass die Regel eine andere ist. Doch wenn der Versicherer noch nicht einmal auf die Bitte, er möge seine Sicht der Dinge darstellen (und damit erklären, warum er sich derart verhalten hat), eine Stellungnahme abgibt, dann genügt es nicht, ihn lediglich nicht (mehr) zu empfehlen. Vielmehr muss ich davor warnen, sich dort zu versichern und anraten, den Versicherer – soweit dies möglich und sinnvoll ist – zu wechseln.

Oder würden Sie sich bei jemandem versichern, von dem Sie aus Erfahrung befürchten müssen, erst nach einer Klage Ihr Geld zu bekommen – selbst wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig ist?

Wenn auch Sie Ärger mit einem Versicherer oder ein ungutes Gefühl mit dem einen oder anderen Vertrag haben, dann lassen Sie sich von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der 321 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.07.2017, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:

BVVB-Beratersuche: BVVB-Berater

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