Übertragung von „Riester“-Guthaben – lohnt sich das?

Kommt man eines Tages darauf, dass einem der bestehende „Riester“-Vertrag nicht (mehr) zusagt und eröffnet man im Zuge dessen einen weiteren, neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft, so steht man auch vor der Frage, was mit dem Alten geschehen soll…

Variante A: Kündigen

Vorteil 1: Die Sache findet ein schnelles Ende.
Vorteil 2: Man bekommt unerwarteten Geldsegen.

Nachteil 1: Der Versicherer muss die gewährten Zulagen zurückführen.
Nachteil 2: Die erlangten (zusätzlichen) Steuervorteile werden vom Fiskus zurückgefordert.
Nachteil 3: Die Erträge (also die Zinsen und/oder Kursgewinne) sind steuerpflichtig.

Variante B: beitragsfrei stellen und übertragen

Vorteil 1: Auch hier sind Sie die Sache los und müssen sich keine Gedanken mehr machen.
Vorteil 2: Das alte Guthaben ist im neuen Vertrag (hoffentlich) gut angelegt.
Vorteil 3: Die Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.

Nachteil 1: Die vielleicht höheren Zinsen im alten Vertrag sind für die Zukunft futsch.
Nachteil 2: Der alte Anbieter kassiert eine Übertragungsgebühr von bis zu 100 Euro.
Nachteil 3: Der neue Anbieter erhebt eine Verwaltungsgebühr von bis zu 5% der Summe.
Nachteil 4: Zusätzlich können Vertriebskosten von weiteren bis zu 4 % anfallen.

Beispiel: wird ein Guthaben von 5.000 Euro von dem alten Banania-Vertrag zur Pfefferminzia übertragen, fallen möglicherweise 100 Euro +5% Verwaltung (=250 Euro) +4% Provision (=200 Euro) = insgesamt 550 Euro an zusätzlichen Kosten an, so dass von den ursprünglichen 5.000 Euro vielleicht nur 4.450 im neuen Vertrag ankommen. Es könnte einige Jahre dauern, ehe Sie diesen Verlust von quasi 11% wieder ausgeglichen haben.

Variante C: beitragsfrei stellen und ruhen lassen

Vorteil 1: Die Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten
Vorteil 2: Die Zahlung kann jederzeit wieder aufgenommen werden.
Vorteil 3: Sie haben die Option auf eine förderunschädliche 100%-Kapitalauszahlung (§ 93 Abs. 3 EStG i.V.m. § 18 SGB IV).

Nachteil 1: Der Vertrag könnte so nachteilig gestaltet und das Restkapital so ungünstig gering sein, dass jedes Jahr durch Kosten der Vertragswert sinkt und am Ende nichts mehr da ist.
Nachteil 2: Sie haben zwei Verträge und doppelten Verwaltungsaufwand.
Nachteil 3: Sie werden jedes Jahr aufs neue an ihre damalige Entscheidung erinnert.

Sie können Sie vorstellen, wie schwierig die Auswahl ist und dass Sie nicht unbedingt blind darauf vertrauen sollten, was Ihnen derjenige empfiehlt, der bei Abschluss eines Vertrages eine ordentliche Provision bekommt.

Mein Rat an Sie:

Wenn Ihnen der Wechsel Ihres Riester-Anbieters oder die Übertragung des Altguthabens empfohlen wird, lassen Sie sich vor Ihrer Unterschrift von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der weniger als 300 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (aktuell 292, Stand 06.01.2016, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:

BVVB-Beratersuche: BVVB-Berater

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