Wenn der Versicherungsordner überquillt…

 

Oft werde ich gefragt, welche Unterlagen aufbewahrt werden sollten und welche entsorgt werden können. Hierfür gibt es eine relativ einfache Faustregel:

Im Original abheften sollten Sie:

– Antragsunterlagen sowie den ersten Versicherungsschein solange der Vertrag läuft, wenn er beendet ist noch weitere drei volle Kalenderjahre
– Änderungsanträge (zum Beispiel Vertragsteilungen, Beitragsfreistellungen, Änderung von Versicherungsleistungen etc.) ebenso
– den letzten aktuellen Versicherungsschein bzw. Nachtrag sowie die letzten aktuellen Vertragsbedingungen solange, bis etwas Aktuelleres vorliegt
– Erklärungen, welche Sie abgegeben haben und dazugehörige Beweise, insb. Schadensfotos und Rechnungen nach endgültiger Abwicklung des Schadens noch drei weitere volle Kalenderjahre

Zwischenzeitliche Nachträge, Versicherungsbedingungen, Vertragsübersichten und Mitteilungen sind in der Regel entbehrlich. Ratsam ist es dennoch, alle Unterlagen einzuscannen und in digitaler Form aufzubewahren.

Gern übernehmen wir dies für Sie und führen – als quasi ausgelagerte Versicherungsabteilung – Ihren Versicherungsordner. Im Bedarfsfall kann zudem (Lese-)Zugriff auf den digitalen Ordner erteilt werden, so dass Sie jederzeit und überall den aktuellen Stand einsehen können.

2 thoughts on “Wenn der Versicherungsordner überquillt…

  1. Nicole

    Das ist perfekt! Endlich habe ich nun einen Überblick, welche Unterlagen aufgehoben werden müssen. Das bedeutet dann also, dass ich Versicherungsunterlagen, die älter als 3 Jahre sind, wegwerfen kann.
    Wieder einmal – vielen Dank für diese sehr hilfreiche Info!

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    1. Leander Nico Palitzsch-Grawert Post author

      Besten Dank und gern geschehen 😉

      Bitte aber daran denken – drei volle Kalenderjahre, nachdem der Vertrag beendet ist! Beispiel: Vertrag endete am 05.01.2016 – dann endet die regelmäßige Verjährung am 31.12.2019 (das laufende Jahr + drei volle Kalenderjahre).

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