Wichtige Änderungen für die Krankenversicherung

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Heil -und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) treten erhebliche Neuerungen in Kraft

Einerseits gibt es künftig verbesserte Leistungen für Seehilfen. Man muss nicht mehr schwer in seiner Sehfähigkeit beeinträchtigt sind – es genügen künftig Kurz- und Weitsichtigkeiten von mehr als 6 Dipotrien oder eine Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Erstattungsfähig werden dann in aller Regel (sehr überschaubare) 30 Euro je Glas, also insgesamt 60 Euro sein.

Andererseits wird aber auch das Beitragsverfahren für Selbständige neu geregelt. Statt einer Veranlagung der künftigen Beiträge auf Basis des vergangenen Jahres, erfolgt nun eine vorläufige Veranlagung und eine Abrechnung nach tatsächlichem Ergebnis gemäß Steuerbescheid. Dies kann zu einer Nachzahlung oder einer Erstattung für das betreffende Jahr führen. Wichtig zu wissen: wenn er nicht innerhalb von 3 Jahren den Steuerbescheid einreicht, wird er zum Höchstbeitrag (aktuell ca. 750 Euro pro Monat) veranlagt!

Zudem werden künftig für die Ermittlung des Anspruchs auf Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) die Kinder (auch Stief- und Pflegekinder) mit jeweils 3 Jahren angerechnet, so dass mehr Rentner die „9/10-Regelung“ erfüllen könnten.

Und – nicht zu vergessen – mit Inkrafttreten des Gesetzes werden PKV-versicherte Frauen hinsichtlich Mutterschutz den Kassenversicherten gleichgestellt und erhalten in dieser Zeit das versicherte Krankengeld.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie Informationen zur privaten Krankenversicherung oder zum Wechsel zwischen Kasse und Privat suchen, dann lassen Sie sich am Besten von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages mit Provisionen vergütet wird, nämlich bei den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der kaum mehr als 300 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (aktuell 318, Stand 01.04.2017, DIHK).

Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter: BVVB-Beratersuche

One thought on “Wichtige Änderungen für die Krankenversicherung

  1. Paul

    Es geht langsam vorran im Bereich Krankenversicherung, aber manche Dinge bleiben unverändert. Trotzdem sehr schön Artikel, danke dafür

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