- Versicherungsberatung mit Erlaubnis gem. § 34d Abs. 2 GewO
- Beratungen und Vertretungen ausschließlich gegen Gebühr
- Völlig unabhängige Beratung ohne Bindung an Versicherer
- Neutralität durch gesetzliches Provisionsannahmeverbot
- Stellung zu 100 Prozent im Lager des Mandanten
- Vergleichbar mit Anwälten und Steuerberatern
- Organisiert über den Berufsverband BVVB