Finanzberatung

  • Beratung zu Altersvorsorgevarianten
  • Maßnahmen zur Liquiditätsbildung
  • Honorar-Finanzanlagenberatung *
  • Erlaubnisfreie Finanzberatung **

* Dies umfasst die Anlageberatung zu offenen Investmentvermögen (Investmentfonds).

** Dies beinhaltet ferner Beratungen zu Tagesgeld- und Sparkonten, Bausparverträgen, Kapitalversicherungen, Immobilien, Edelmetallen, Kunst- und weitere Sammelgegenstände, nicht aber Beratungen zu weiteren Finanzinstrumenten, insb. geschlossenen Fonds, Aktien oder Beteiligungen, Unternehmens- oder Staatsanleihen, Schuldverschreibungen, Genuss- und Optionsscheinen, Swaps oder Derivaten!

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