- Beratung zu Altersvorsorgevarianten
- Maßnahmen zur Liquiditätsbildung
- Honorar-Finanzanlagenberatung *
- Erlaubnisfreie Finanzberatung **
* Dies umfasst die Anlageberatung zu offenen Investmentvermögen (Investmentfonds).
** Dies beinhaltet ferner Beratungen zu Tagesgeld- und Sparkonten, Bausparverträgen, Kapitalversicherungen, Immobilien, Edelmetallen, Kunst- und weitere Sammelgegenstände, nicht aber Beratungen zu weiteren Finanzinstrumenten, insb. geschlossenen Fonds, Aktien oder Beteiligungen, Unternehmens- oder Staatsanleihen, Schuldverschreibungen, Genuss- und Optionsscheinen, Swaps oder Derivaten!