Versicherungsberater sind gem. den Bestimmungen der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verpflichtet, bestimmte Daten des Mandanten zu erheben. Deshalb ist vor oder spätestens mit Beginn der ersten Beratung das Mandantenstammblatt auszufüllen. Damit Sie nicht wertvolle Zeit für Formalitäten opfern müssen, empfehlen wir Ihnen, den Vordruck vor der Beratung auf elektronischem Wege anzufordern sowie ausgefüllt und eingescannt per E-Mail zurückzusenden.
Erfolgt die Beauftragung der Kanzlei oder die Vereinbarung für eine Beratung oder weitergehende Tätigkeit seitens eines Verbrauchers mit der Kanzlei über moderne Kommunikationsmittel, so steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Damit wir unsere Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen können, ist es dann erforderlich, dass wir ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Mit Übersendung der Widerrufsbelehrung werden wie Sie auch hierzu rechtzeitig hinweisen.
Welchen Umfang hat eine kostenpflichtige Erstberatung?
Ziel der ersten Beratung ist es vor allem, Ihnen und uns einen Überblick über die Sach- und Rechtslage zu verschaffen, um anschließend ermitteln zu können, welche Möglichkeiten des weiteren Vorgehens bestehen, welche Kosten, Erfolgsaussichten und Risiken damit verbunden sind und welche dieser ermittelten Vorgehensweisen letztlich unter der jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Würdigung der Umstände zu empfehlen ist.
In einfach gelagerten Fällen kann bereits in der ersten Beratung eine Lösung des Problems erreicht werden. Ab und an ergibt sich in einer ersten Beratung auch, dass eine Verfolgung des Anliegens nicht mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln möglich ist, so dass von weiteren Maßnahmen abgeraten wird.
Geht’s auch schnell und billig?
Unsere Kanzlei bevorzugt die empirische Arbeit. Wenn feststeht, wer Sie sind und was Sie wollen, wird eine angemessene Summe an Möglichkeiten ermittelt, welche zu diesem oder einem notwendigerweise korrigierten Ziel führen. Diese Wege werden anschaulich gegenübergestellt und gegeneinander abgewogen. Es folgt eine begründete Handlungsempfehlung.
Dieses Verfahren ist aufwendiger und erfordert gewisse Ressourcen, da sich dieses nicht pauschal mit einer Software für den Breitenvertrieb erstellen oder durch Empfehlungen aus der (Fach-)Presse herleiten lässt. In der Vergangenheit sind dabei auch schon Gebühren von mehr als 1.000,00 Euro angefallen, um tatsächlich mit hinreichender Sicherheit sagen zu können, welche Option das zu diesem Zeitpunkt Beste Angebot des Marktes darstellt.
Wenn Sie eine schnelle und vor allem billige Lösung für Ihr Problems suchen, dann ist unsere Kanzlei vermutlich nicht der richtige Partner für Sie! Denn grundsätzlich können wir für Sie zwar schnell, gut und günstig tätig werden. Sie können sich für ein und dasselbe Mandat aber jeweils immer nur für zwei dieser drei Attribute entscheiden…