Category Archives: 5 – Wohngebäude, Hausrat und Co.

Doppelt getroffen

Wer einen eingetretenen Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen aber nicht reparieren lässt, hat bei einem erneuten Schaden nur Anspruch auf jene Reparaturkosten, welche zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes nötig sind, sprich die Wiederherstellung des vorherigen Schadens – so das Amtsgericht München vom 14. April 2011 (Az.: 271 C 10327/10).

Netter Versuch

Nach einem Fahrzeug-Diebstahl gibt der Bestohlene irrtümlich an, es gebe 4 Fahrzeugschlüssel und alle würden noch vorhanden sein. Ohne sein Wissen gab es aber nur (noch) 3 Schlüssel. Dies nahm der Kasko-Versicherer zum Anlass, um mit dem Argument einer Obliegenheitsverletzung die Leistung zu verweigern. Sowohl das angerufene Gericht als auch das Berufungsgericht sahen dies im Grunde genauso. Doch da hatte jemand die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

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Abgespeist!

Dass Versicherer ihre Kunden mit weniger als dem Vereinbarten zufrieden stellen wollen, ist kein Mythos, wie ein aktuelles Urteil des BGH verdeutlicht. Demnach steht – wie im vorliegenden Fall – dem Versicherten auch dann der Neuwert als Entschädigung zu, wenn die tatsächlichen Kosten des Wiederaufbaus des abgebrannten Hauses niedriger waren.

Urteil des IV. Zivilsenats vom 20.7.2011 – IV ZR 148/10 –