
Trotz Erinnerung, Vertreterwechsel, Vorstandsbeschwerde und Aufsichtsamtsbeschwerde liefert der Versicherer selbst nach mehr als 10 Wochen Bearbeitungsdauer nicht die angeforderten Auskünfte zum Vertrag. Dabei ist der Mandant anwartschaftsversichert und plant seine Rückkehr nach Deutschland.
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