„Zu Risiken und Nebenwirkungen einer Kündigung…“

…fragen Sie bitte den Versicherer oder seinen Vertreter – sollte man meinen.

Nun gab der BGH kürzlich folgendes kund: „Die gegebenenfalls auf Null reduzierten Rückkaufswerte, die sich dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer als „Nachteile“ darstellen, sind keine Folge der Kündigung, sondern der Zillmerung.“

Wenn der Versicherer also daherkommt und in Behauptung stellt, dass die Kündigung der Lebensversicherung Verlust bringt und der Kunde diese doch lieber solange halten soll, bis die Summe der eingezahlten Beiträge auch dem Rückkaufswert entspricht, braucht man dieser Äußerung keinen Wahrheitsgehalt mehr zuzumessen. Dennoch sollte man diesen Brief aufbewahren. Denn kündigt man später und ist der Gesamtverlust dann größer oder gleich jenem zu dem Zeitpunkt wo man eigentlich schon kündigen wollte, dann dürfte man damit Anspruch auf Schadenersatz haben.

Also merke:

Die Zillmerung (und nicht die Kündigung) ist schuld daran, dass in kapitalbildenden und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen bei einer Kündigung in den ersten Jahren (darunter sind in etwa 30-50% der Gesamtlaufzeit zu verstehen!!!) ein geringerer Wert ausgezahlt wird, als man eingezahlt hat.

Konsequenz:

NIEMALS einen solchen Tarif abschließen, der eine gezillmerte Abschlusskostenverrechnung vorsieht, sprich in welchem die Provision des Vermittlers am Anfang fällig und über die ersten (fünf) Jahre der Vertragslaufzeit verteilt wird, anstatt dass diese Kosten – so wie es sich für einen ehrlichen Anbieter gehören würde – auf die Gesamtlaufzeit verteilt werden.

Wenn Sie einen solchen Tarif innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen haben, so ist es ratsam, diesen überprüfen zu lassen! Nicht selten sind mehrere tausend Euro an Provisionen in den ersten Jahren abzuzahlen – jeder weitere Monat erhöht den Verlust im Vertrag und es wird viele Jahre dauern, ehe sie diesen ausgeglichen haben. Eine sofortige Kündigung kann hier der intelligenteste Weg sein!

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