Blackbox: HDI windet sich um Transparanz

 

In einem aktuellen Fall zur Rückabwicklung einer Basis-Rente bei der HDI Lebensversicherung AG antwortet diese auf das Auskunftsersuchen mit vehementer Verweigerung:

„Abschließend besteht auch kein Anspruch auf Angaben zur Beitragsverwendung bzw. zum Fondsanteilserwerb im Detail,[…]
Zum einen werden die Fondsanteile nicht von uns im Auftrag der Kunden erworben. Diese haben kein Depot bei uns, über dass wir ihnen Rechenschaft schuldig wären.
Zum anderen handelt sich um einen vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Altvertrag, für den der Gesetzgeber keine Auskünfte zu Kosten vorsieht. Eine Rechnungslegung gegenüber dem Kunden ist vom Versicherer […] nicht geschuldet.“

Vor Geschäften mit Gesellschaften, die etwas zu verbergen haben (sog. Blackboxes) ist eindringlich zu warnen. Derartige Verträge sollten geprüft und – wenn es sich nicht um unbedingt und in jedem Fall benötigte Versicherungsleistungen (zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsrente, die nicht ersetzt werden kann) handelt – gekündigt werden. Die Fortführung eines Vertrages, über den keine Rechenschaft abgelegt wird, nimmt dem Versicherungsnehmer jede Chance der Kontrolle. Wer sich als Versicherer darauf beruft und seine Kosten versteckt, hat das Vertrauen in ihn nicht verdient.

Wenn Sie bestehende Verträge bei HDI oder anderen (Lebens- und Renten-)Versicherern überprüft wissen wollen, steht Ihnen unsere Kanzlei als unabhängiger und neutraler Experte gern – im Bedarfsfall auch mit einer Online-Beratung – zur Verfügung.

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