Category Archives: 8 – Betriebliche Risiken

„Im Zweifel für den Versicherungsnehmer“

war der Tenor einer gestrigen Verhandlung vor dem LG Dresden bezüglich eines Schadensfalles in der betrieblichen Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung. Mit einer unvollständigen und auslegungsfähigen Formulierung zur „Vorsorge gegen eine etwaige Unterversicherung“ könnte der Versicherer auf sein Recht auf den Einwand des Bestehens einer Unterversicherung verzichtet haben. Wir dürfen auf den Ausgang im nunmehr schriftlichen Verfahren gespannt sein. Ferner geht es um das Vorliegen von Verzug seitens der Versicherungsgesellschaft mit der Folge der Übernahmepflicht der außergerichtlichen Kosten der Vertretung.

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Verlaufen- Verfahren- Versichert

Ihr wurde schwindelig, sie stürzte und verletzte sich erheblich. Doch ihre Unfallversicherung zahlte nicht mit der Begründung, dass ein Schwindelanfall eine Bewusstseinsstörung darstellte, welche generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte diese Auffassung mit Urteil vom 29. Juli 2011 (Az.: 23 S 137/05).

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