Einmal mehr durften sich die Gerichte mit der Frage befassen, wer denn was zu beweisen hat, wenn der Versicherungskunde sich vom Vermittler falsch beraten fühlt.
Und einmal mehr bestätigt der BGH den Grundsatz des beratungsrichtigen Verhaltens (BGH Az. III ZR 82/13 v. 23.10.2014).
Begeht ein Versicherungsvermittler eine Beratungspflichtverletzung, so wird zugunsten des Beratenen unterstellt, dass sich dieser bei einer ordnungsgemäßen Beratung auch dementsprechend (richtig) verhalten hätte.
Wenn Ihr Versicherungsschutz also ohne Ihr Wissen Lücken aufweist und es dann zu einem Schaden kommt, so darf unterstellt werden, dass Sie diese Lücken bei Kenntnis nach ordnungsgemäßer Beratung geschlossen hätten (solange dies auch möglich gewesen wäre). Oder auch andersherum – wenn Ihr Versicherungsmakler Ihnen mitgeteilt hätte, dass Ihr Versicherungsschutz mit mehreren hundert Euro Ersparnis zu bekommen gewesen wäre, so darf unterstellt werden, dass Sie diese Ersparnis auch realisiert hätten.
In der Konsequenz wäre ein nicht versicherter Schaden in der Regel dennoch versichert und zu viel bezahlte Prämien könnten Sie zurückverlangen.
Bedenken Sie aber dabei, dass Sie sich in der Regel mit der Haftpflichtversicherung des Vermittlers anlegen und somit ohne die professionelle Hilfe seitens eines versierten Rechtsanwaltes kaum eine Chance haben dürften. Und selbst mit einem Rechtsanwalt könnte es schwierig werden… denn nicht nur für Anwälte, sondern auch für die Gerichte ist das Thema Versicherungen eine hochkomplizierte Angelegenheit, weshalb diese selbst bei der Frage, ob ein Risiko hätte überhaupt versichert werden können oder günstiger zu versichern gewesen wäre, auf die Expertise und den Sachverstand eines neutralen Dritten zurückgreifen.
Falls Sie schon länger ein ungutes Gefühl bei Ihren Versicherungen haben, so sollten Sie sich einmal unabhängig und neutral (also ohne Ambitionen zum Abschluss eines weiteren Versicherungsvertrages) beraten lassen. Dies können Sie bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten und natürlich bei einem der weniger als 300 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberatern, unter anderem zu finden unter:
http://bvvb.de/BeraterSuche.aspx?map=1.
Sollte sich bei einer solchen Beratung ergeben, dass der eingetretene Schaden hätte versichert werden können oder aber dass Sie seit Jahren zu viele Beiträgen bezahlen, so können Sie sich anschließend mit diesen Informationen an Ihren Rechtsanwalt wenden und diese Schäden geltend machen.