Die Verbraucherzentrale- Mein Freund

DIE VERBRAUCHERZENTRALE – MEIN FREUND!

Zu der kürzlichen Veröffentlichung zu einem masochstisch anmutenden Versicherer liegt mir nunmehr die Aussage der Verbraucherzentrale vor:

„Ich stimme Ihnen zu, dass der alleinige Hinweis auf die AHB nicht ausreicht, um der Informationspflicht aus § 40 VVG nachzukommen. Wenn Herr N. mit der Verwendung seiner Unterlagen einverstanden ist, würden wir gern abmahnen.“

Und ob der Herr N. einverstanden ist.

Ja, so gefällt mir das – mit der kleinen Keule wedel und dann den großen Bruder in die Schlacht schicken

In diesem Sinne – ein Hoch auf die Verbraucherzentrale!

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