DIE VERBRAUCHERZENTRALE – MEIN FREUND!
Zu der kürzlichen Veröffentlichung zu einem masochstisch anmutenden Versicherer liegt mir nunmehr die Aussage der Verbraucherzentrale vor:
„Ich stimme Ihnen zu, dass der alleinige Hinweis auf die AHB nicht ausreicht, um der Informationspflicht aus § 40 VVG nachzukommen. Wenn Herr N. mit der Verwendung seiner Unterlagen einverstanden ist, würden wir gern abmahnen.“
Und ob der Herr N. einverstanden ist.
Ja, so gefällt mir das – mit der kleinen Keule wedel und dann den großen Bruder in die Schlacht schicken
In diesem Sinne – ein Hoch auf die Verbraucherzentrale!