DKV – erst klagen, dann verhandeln?

Erneut gibt die DKV Anlass zu größter Besorgnis. Interessenten der Privaten Krankenversicherung müssen wir dringend davon abraten, sich bei diesem Unternehmen zu versichern.

Wie bereits in unserem Beitrag zum Tarifwechsel und Risikozuschlag berichtet, hat sich die DKV bei berechtigten Ansprüchen ihres Versicherungsnehmers nicht mit Ruhm bekleckert. Doch auch einen Monat später ist die Situation keineswegs besser: die Fristen sind trotz Erinnerung gerissen, es erfolgte keine Reaktion auf die gestellten Forderungen und die eingereichte Vollmacht wird – entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung – systematisch von diesem Versicherer ignoriert.

Wir haben daher unserem Mandanten empfohlen, Klage gegen die DKV einzureichen, da auf anderem Wege nicht damit zu rechnen ist, dass diese den berechtigten Forderungen nachkommt. Dies ist in höchstem Maße besorgniserregend, denn damit lässt das Unternehmen keinen Zweifel daran, dass es nicht das geringste Vertrauen verdient hat. Und genau dieses Verhalten lässt annehmen, dass es in jedem Fall, in welchem es darum geht, eigene Ansprüche zu verfolgen, angeraten sein dürfte, diese Ansprüche geltend zu machen und nach Ablauf von 30 Tagen (Verzugseintritt) sofort und ohne jede Vorwarnung Klage zu erheben. Im Rahmen dieses Klageverfahrens könnte man sich mit der Gegenseite evtl. auf Verhandlungen einlassen.

Doch vorher – außergerichtlich – lässt nichts aus dem Verhalten der DKV erkennen, dass es irgend einen Sinn ergibt, sich an diesen Versicherer zu wenden, außer einzig allein, um mit der konkreten, gezielten Forderung den Verzug einzuleiten und somit einen Anspruch auf Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten zu erlangen (solange sich diese nicht bereits aus einem anderen Grund ergeben, wie zum Beispiel aus einer Verletzung der Pflicht des Ehrlichkeits- und Redlichkeitsgebots nach § 1a VVG oder der Beratungspflicht nach § 6 VVG).

Wenn auch Sie Versicherungsnehmer bei der DKV Deutsche Krankenversicherung AG sind, dann raten wir Ihnen dringend dazu, Ihren bestehenden Vertrag dahingehend prüfen zu lassen, ob Sie dabei durch die DKV übervorteilt werden. Lassen Sie sich am Besten von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages bezahlt wird – nämlich von den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der gerade einmal 331 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater (Stand 30.09.2020, DIHK). Versicherungsberater finden Sie – auch in Ihrer Nähe – unter: BVVB-Beratersuche

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