Eine Frage des Kilometerstands!

 

Unfälle passieren! Nur gut, dass man sich dann in der Regel auf seinen Versicherer verlassen kann!

Doch Sparfüchse seien gewarnt! Passen die vereinbarte Jahresfahrleistungen und der festgestellte Kilometerstand nicht zu einander, ist Ärger vorprogrammiert!

Mittlerweile ist es Standard, dass in der Kfz-Versicherung eine Jahresfahrleistung vereinbart wird. Je niedriger diese ausfällt, desto günstiger wird der Beitrag. So sind Werte von 9.000 bis 12.000 km pro Jahr das gefühlte Mittel. Grenzen von 25.000 oder gar 30.000 km sind erfahrungsgemäß teurer. Schnäppchenjäger könnten hier auf die Idee kommen, einen besonders geringen Wert von 5.000 km zu vereinbaren, um einen besonders günstigen Beitrag zu erhalten.

Allerdings weisen die Versicherer in ihren Bedingungen auch regelmäßig darauf hin, dass es sich bei diesem vereinbarten Wert um ein Tarifierungsmerkmal handelt, bei dessen Änderung eine Meldepflicht besteht – und zwar in der Regel unverzüglich, also unmittelbar nach Überschreiten der vereinbarten Jahresfahrleistung.

Zudem ist der Versicherer berechtigt, die gemachten Angaben zu überprüfen, zum Beispiel anhand der Inaugenscheinnahme des tatsächlichen Kilometerstandes durch einen Außendienstmitarbeiter oder auch mittels einem Blick auf die Angabe der DEKRA auf dem letzten TÜV-Prüfbericht oder des Autohauses bei vorangegangenen Durchsichten und Reparaturen.

Meldet der Versicherungsnehmer Änderungen nicht und wird zum Beispiel bei einem Unfall ein Überschreiten festgestellt, so kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Im günstigsten Fall berechnet der Versicherer die Beiträge rückwirkend nach.

Einige Versicherer haben für einen solchen Fall – neben der Nachzahlung ab Beginn – auch Vertragsstrafen von zum Beispiel 500 Euro oder einem vollen zusätzlichen Jahresbeitrag in Ihren Bedingungen vereinbart.

Denkbar – wenngleich auch nicht mit besonderer Erfolgsaussicht – wäre aber im Extremfall auch die Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung und dadurch die Versagung des Kasko-Versicherungsschutzes.

Kurz um – falsche Angaben oder fehlende Meldungen können teuer werden.

Von daher sollten Sie Ihren Vertrag und Ihren Kilometerstand im Auge haben und diesen zu Beweiszwecken hin und wieder abfotografieren sowie bei Überschreitung des Limits und am Besten zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres an Ihren Versicherer melden.

Übrigens – wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen; am Besten von jemandem, der neutral und unabhängig ist und keine Provisionen durch den Abschluss oder durchdie Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der kaum mehr als 300 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (aktuell 304, Stand 01.10.2016, DIHK).

Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter: BVVB-Beratersuche

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