Folgen einer Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn – wie der Name schon sagt – weniger versichert ist, als man hätte versichern müssen, zum Beispiel wenn Ihr Hausrat oder Geschäftsinhalt 100.000 Euro wert ist, aber nur 50.000 Euro versichert sind.

Kommt es hier nun zu einem Schadenereignis, kürzt der Versicherer gem. § 75 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/75.html ) die Leistung in diesem Verhältnis. Bei einem 10.000 Euro Schaden würden also nur 5.000 Euro erstattet werden.

Zu beachten ist hier, dass bei den Verträgen meistens der Neuwert zu versichern ist – also nicht der Betrag, den man für gebrauchte Sachen ausgegeben hat, sondern jenen, den man ausgeben muss, um das bisherige wieder neu zu erwerben. In manchen Verträgen gibt es aber auch eine Klausel, wonach der Versicherungswert zwar grundsätzlich der Neuwert ist, wenn jedoch der Zeitwert weniger als 40% beträgt, dieser zu versichern ist. Hat man den Neuwert versichert, bekommt man in diesem Falle jedoch nur den Zeitwert ausgezahlt.

Es ist also besonders wichtig, dass man einen korrekten Versicherungswert als Versicherungssumme angegeben hat. Ist die Summe zu hoch, werden Beiträge verschenkt. Ist die Summe zu niedrig, büßt man im Schadensfalle ein. Bei größeren Schäden beauftragen viele Versicherer standardmäßig einen Sachverständigen zur Bestimmung des Versicherungswertes mit dem Ziel herauszufinden, ob eine Unterversicherung vorliegt, so dass man die Schadenssumme kürzen kann.

Daher mein Tipp: Prüfen Sie Ihre Versicherungssummen, und zwar regelmäßig!

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