Geldverbrennen mit der ERGO Betriebsrente


Ich wurde mit der Plausibilitätsprüfung einer bAV-Lösung (betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt) beauftragt. Hierbei wurde mir das Produktinformationsblatt (PIB) der ERGO zu einem Angebot der ERGO Betriebsrente Garantie übergeben.

Das Positive zuerst: es gab überhaupt ein PIB. In der Mehrheit der von mir zu prüfenden Fälle liegt ein solches gar nicht erst vor.

Zum Inhaltlichen: es handelt sich um eine fondsgebundene Variante. Die 38 Jahre alte Mitarbeiterin wollte monatlich 248 Euro umwandeln. Davon entfallen 183,64 Euro auf die Altersversorgung, was einer Beitragssumme hierfür von 63.906,72 Euro entspricht. Der Vertrag soll bis zum Renteneintritt noch 29 Jahre laufen. Eingeschlossen ist eine Berufsunfähigkeitsrente von 578,51 Euro bis zum Ende des 63. Lebensjahres, also noch 25 Jahre. Am Ende der Laufzeit ist eine Kapitalzahlung von 66.645,04 Euro garantiert.

Auf den ersten Blick wird kaum jemand die mathematische Crux dahinter sehen. Denn wenn von knapp 64.000 eingezahlten Euro am Ende mehr als 66.000 Euro garantiert ausgezahlt werden, dabei noch eine BU-Rente versichert ist und noch Fondsgewinne dazukommen, klingt das erst einmal in Ordnung.

Knackpunkt 1 – die BU-Rente. Sie ist ohnehin niedrig und von der Laufzeit her zu kurz. Sie allein reicht im Ernstfall nicht aus, um die Versorgung sicherstellen zu können. Zudem erscheint ein Beitrag von 64,36 Euro monatlich (insgesamt 19.308,00 Euro während der Laufzeit) für diese geringe Rente bei der geringen Laufzeit unverhältnismäßig teuer. Von den 578,51 Euro BU-Rente müsste die Mitarbeiterin im Bezugsfall noch Krankenversicherungsbeiträge abführen, so dass nur ca. 470 Euro übrig bleiben. Auf diese sind Steuern zahlen. Handelt es sich um die einzige Versorgung im BU-Fall, müssen Sozialleistungen beantragt werden, von denen die Rente wiederum abgezogen wird. Mit 63 bestünde dann aber auch kein Altersrentenanspruch, denn gerade wegen der Berufsunfähigkeit sind nicht die erforderlichen Beitragsjahre für einen vorzeitigen Renteneintritt erfüllt, so dass spätestens dann Grundsicherung benötigt würde.

Knackpunkt 2 – die Kosten. Es fallen Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 1.261,56 Euro (ca. 2% der Beitragssumme) für die Altersversorgung und 484,30 Euro (ca. 2,5% der Beitragssumme) für die BU-Rente an. Hinzu kommen Verwaltungskosten in Höhe von 295,39 Euro jährlich (13,4% des Jahresbeitrags) für die Altersversorgung (ferner 0,07 Euro je 100 Euro Fondsguthaben, welche wir hier aber einmal außen vor lassen) sowie weitere 126,36 Euro (ca. 16,4% des Jahresbeitrags) für die BU-Rente. Insgesamt werden also 1.745,86 Euro an Abschluss- und Vertriebskosten fällig sowie jährlich 421,75 Euro für die Verwaltung. Das macht zusammen bis zum Vertragsende Kosten in Höhe von 13.471,17 Euro. Eingezahlt werden insgesamt 83.214,72 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich also auf knapp 16,2% der eingezahlten Beiträge.

Im Ergebnis mindert sich durch diese (vergleichsweise besonders hohen) Kosten die Rendite des Vertrages. Die ERGO gibt an, dass bei einer Fondsentwicklung von 6% nach Abzug aller Kosten 2,85% Rendite beim Versicherungsnehmer verbleiben. Das heißt also, dass mehr als die Hälfte aller Fondsgewinne an den Kosten verloren geht. Am Ende werden also mehrere 10.000 Euro an Gewinnen nicht im Portemonnaie des Mitarbeiters landen. Im Marktvergleich schneidet dieses Produkt daher als besonders teuer ab.

Kurz um: der Mitarbeiterin ist anzuraten, sich vor dem Abschluss unbedingt Vergleichsangebote einzuholen. Der angebotene Vertrag jedenfalls ist nicht zu empfehlen.

Wenn auch Sie ein bAV-Angebot oder bereits laufende Verträge der Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds überprüfen lassen möchten oder auf der Suche nach Alternativen sind, dann lassen Sie sich am Besten von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages mit Provisionen vergütet wird, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der kaum mehr als 300 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (aktuell 318, Stand 01.04.2017, DIHK).

Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter: BVVB-Beratersuche

3 thoughts on “Geldverbrennen mit der ERGO Betriebsrente

  1. Huber Wolfgang

    Meine Frau war im Zeitraum 2003 bis 2019 Generalagentin bei der ERGO. Jetzt haben die im Rahmen des Ausgleichsanspruchs natürlich auch die durch Beide 2/3 Ergo aus Provision und 1/3 meine Frau als privat finanzierten Anteil abgezogen. Weiterhin wurde eine erfolgsunabhängige Garantie und Zuschüsse von fast 35% abgezogen. Meine Frau will den ERGO Anteil nicht als Rente sondern als Kapitalauszahlung.

    Reply
  2. Oliver N.

    Vielen Dank für die übersichtliche Zusammenfassung.

    Kann man diese Versicherung rückwirkend kündigen?
    Was würde aus den Beiträgen werden?

    Besten Dank.
    Oliver N.

    Reply
    1. Claudia Netterdon

      Lieber Herr N.,

      vielen Dank für Ihre Nachfrage hierzu. Leider können wir diese aber nicht pauschal beantworten, es kommt auf zahlreiche Details („Wenns und Abers“) an. Kündigen oder auch rückwirkend widerrufen kann eine solche Versicherung regelmäßig nur der Arbeitgeber, denn der Arbeitnehmer ist „nur“ Inhaber einer wertgleichen Versorgungszusage. Ob der Arbeitgeber widerrufen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Und ob es für ihn sinnvoll ist, muss natürlich zusätzlich noch geprüft werden. In den meisten Fällen sollte hier mittels einer Abfindung jedoch zum beiderseitigen Vorteil (und zum Nachteil des Versicherungsvermittlers und des Versicherers) eine Lösung gefunden werden. Doch ohne Prüfung des Vertrages und der weiteren Umstände – nötigenfalls mit Hilfe eines Rentenberaters oder Rechtsanwalts – lässt sich leider keine pauschale Antwort geben. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis, stehen Ihnen aber im Bedarfsfall gern zur Verfügung.

      Beste Grüße
      Ihre Kanzlei NLG Plus

      Reply

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert