Gem. § 81 Abs. 2 VVG kann der Versicherer im Schadensfall seine Leistung kürzen, wenn der Versicherte dem Schaden grob fahrlässig herbei geführt hat. „Messer, Gabel, Schere, Licht“… aber auch Zigaretten im Bett, Musik im Auto, Baugerüste vorm Haus, Handy aufm Fahrrad oder auch ne laufende Waschmaschine während einem Weihnachtsmarktbesuch – das alles können Gründe für eine grobe Fahrlässigkeit sein und es ist damit zu rechnen, dass die Versicherer immer häufiger die Leistung kürzen werden und außerdem zunehmend Prozesse führen werden, um Rechtssicherheit darüber zu erhalten, wann wie viel gekürzt werden kann. Als Kunde hat man hier gleich zwei Probleme: 1. Man bekommt erst mal kein oder nur wenig Geld und 2. muss man nicht nur lange auf eine Gerichtsentscheidung warten, sondern trägt auch noch ein gewisses Prozessrisiko. Dagegen hilft es, die eigenen Verträge zu überprüfen (zu lassen) und im Bedarfsfalle auf Versicherer auszuweichen, welche die „grobe Fahrlässigkeit mitversichern“…
Immer wieder Streit wegen grober Fahrlässigkeit
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