Ja, aber…

lautet es häufig von seiten der Versicherer. „Grundsätzlich ist das versichert, aber in diesem Fall …“ Es kommt, wie so oft, auf das Kleingedruckte an. Ausschlüsse wegen grober Fahrlässigkeit, bei Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr oder auch der Unterschied zwischen Feuer und Glut bringen regelmäßig die Versicherer aus ihrer Zahlungsverpflichtung. Hiergegen hilft nur eins: die Überprüfung der Klauseln im Vertrag. Wer will schon gern Beiträge zahlen und am Ende trotzdem leer ausgehen?

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