Versicherungsverträge und ihre Kosten

oder „Wie teuer sind Beratung und Betreuung wirklich?“

In Versicherungsverträgen stecken in aller Regel und unter anderem Kosten für die Beratung und Vermittlung, die Vertragsbetreuung und die Verwaltung des Vertrages. Wie hoch diese bei Berufsunfähigkeits,- Lebens- und Rentenversicherungen sind, ist in dem sogenannten „Produktinformationsblatt“ (PIB) verpflichtet auszuweisen.

Nun sind diese jedoch gern hübsch verpackt oder anderweitig komprimiert, damit man nicht direkt Rückschlüsse ziehen kann…

Ich habe mir daher einmal die Arbeit gemacht und einen direkten Vergleich anhand des nachfolgenden Beispiels gezogen, um die Kosten zu ermitteln.

*** Die Berufsunfähigkeitsversicherung ***

In dem gewählten Standardtarif zahlt ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellter für 1.500 Euro BU-Rente bis zum Endalter 67 Jahre einen Beitrag in Höhe von 70,25 Euro. Gem. PIB sind hierin Abschluss- und Vertriebskosten (überwiegend Provision) in Höhe von 1.546,23 Euro enthalten. Ferner fallen jährlich 175,08 Euro an Verwaltungskosten an.

Unter sonst gleichen Bedingungen kostet der Versicherungsschutz in einem komplett provisionsfreien Tarif nur noch 59,66 Euro, also 10,59 Euro weniger pro Monat. Bei einer Laufzeit von 37 Jahren spart der Versicherungsnehmer mit einem solchen Tarif also insgesamt 4.701,96 Euro! Die Verwaltungskosten betragen dann ausweislich des PIB auch nur noch 68,28 Euro pro Jahr anstatt 175,08 Euro – also 106,80 Euro weniger im Jahr und somit 3.951,60 Euro über die gesamte Laufzeit. Hierbei berücksichtigt sind auch die (nunmehr nicht mehr vorhandenen) Kosten der Finanzierung der Abschlussprovision, welche am Anfang fällig und in voller Höhe ausgezahlt wird, obwohl der Kunde „nur“ 70,25 Euro monatlich bezahlt. Dies erklärt auch, warum die Differenz zwischen der gesamten Beitragsersparnis (4.701,96 Euro) und den ersparten Verwaltungskosten (3.951,60 Euro) geringer ist, als die Abschlusskosten des vorangegangenen Standardtarifes in Höhe von 1.546,23 Euro.

Fazit: Die wirklichen Kosten für Beratung und Betreuung lassen sich aus einem PIB also nicht ablesen. Hierfür sind Recherchen notwendig, die dem Verbraucher nahezu unmöglich sind.

Anhand dieser Zahlen dürfen Sie sich aber gern einmal fragen, ob Ihnen – in diesem Beispiel 4.701,96 Euro – es wert sind, von jemandem beraten zu werden, der für den Abschluss eines Vertrages eine Provision erhält oder Sie lieber nach einer Alternative suchen – der Beratung durch jemanden Unabhängiges gegen ein entsprechendes Honorar (welches zudem deutlich geringer ausfallen dürfte…).

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