Warnung vor Central Krankenversicherung AG

 

Trotz Vorliegen einer Vollmacht seitens der Kanzlei und der Aufforderung, sich nicht mehr an den Mandanten zu wenden, antwortete die Central auf eine Kündigung ihrem Versicherungsnehmer gegenüber und wies einerseits die Kündigung als angeblich unwirksam zurück und forderte andererseits weitere schriftliche Unterlagen an.

Auf meine Intervention hin schien man sich zu besinnen, bestätigte mir gegenüber die Kündigung sowie das Erlöschen der Tarife und ich legte den Vorgang ab.

Sechs Tage später erhielt erneut mein Mandant (statt ich) Post von der Central – und zwar einen neuen Versicherungsschein, in welchem plötzlich einige der alten Tarife wieder aufleben sollten. Die Central hat also zum zweiten Mal versucht, sich durch die Hintertür an mir vorbei am Versicherungsnehmer zu übervorteilen. Ob es sich dabei um ein Versehen oder böswillige Absicht handelt, lässt sich natürlich nicht klären. Jedoch ist es nun notwendig, hier für Rechtssicherheit zu sorgen – und zwar (hoffentlich) endgültig.

Mein Rat an alle, die sich (von einem Rechtsanwalt, Versicherungsberater oder Versicherungsmakler) beraten und vertreten lassen: informieren Sie Ihren Beistand umgehend über eingehende Post!

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