Mittlerweile sind viele Fälle durch die Rechtsprechung abgeurteilt worden, so dass der Verbraucher von einem gewissen Maß an Rechtssicherheit ausgehen kann.
Lebens- (auch Renten-) Versicherungsverträge können in vielen Fällen widerrufen werden; selbst Verträge, die vor dem angeblich „magischen“ Zeitraum (29.07.1994 bis 31.12.2007) geschlossen wurden, können in bestimmten Fällen selbst heute noch widerrufen werden. Und auch Verträge ab 2008 sind nicht vor einem Widerruf geschützt.
Ein Widerrufsrecht besteht regelmäßig dann, wenn
– keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung stattgefunden hat oder
– nicht alle erforderlichen Unterlagen übergeben worden sind.
Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn beide Bedingungen erfüllt sind. Ist dem nicht so, besteht quasi ein unbegrenztes Widerrufsrecht.
Im Falle eines Widerrufs sind den Versicherungsnehmern nicht nur die eingezahlten Beiträge (abzgl. einer eventuellen Versicherungsleistung), sondern auch eine angemessene Verzinsung zu zahlen – nämlich jene Gewinne, welche der Versicherer mit dem Geld des Kunden erwirtschaftet hat oder hätte erwirtschaften können/müssen. Zinsen von bis zu 7% sind bereits ausgeurteilt worden.
Aber Vorsicht: Jeder Fall ist einzigartig! Die Ergebnisse einer einzelnen Fallprüfung oder eines Urteils können nicht ohne weiteres auf Ihren Sachverhalt übertragen werden. Manchmal kann schon eine kleine handschriftliche Notiz am Rande oder die andere Anordnung des Druckbildes zu einem völlig anderen Ergebnis führen!
Von daher lautet mein Rat:
Lassen Sie die Unterlagen prüfen, BEVOR Sie loslegen und dem Versicherer Argumente auftischen! Und zwar am Besten von jemandem, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der weniger als 300 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (aktuell 293, Stand 01.04.2016, DIHK).
Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter: BVVB-Beratersuche
Selbstverständlich stehe auch ich Ihnen gern zur Verfügung! Sie können sich aber auch an den Vermittler Ihres Vertrauens wenden und ihn bitten, Kontakt mit mir aufzunehmen, um Ihren Fall zu prüfen…
Wenn Sie selbst aktiv werden und Ihren Vertrag widerrufen wollen, gehen Sie bitte sehr sparsam mit Ihren Worten um! Es genügt die einfache Erklärung „Hallo… hiermit widerrufe ich meinen Antrag vom … [Datum]. mfG + Unterschrift“. Mehr müssen und vor allem sollten Sie auch nicht vortragen. Jedes zitierte Urteil, jede zusätzliche Bemerkung ist nicht nur unnötig, sondern kann Ihnen im schlimmsten Fall sogar zum Nachteil gereichen. Denn wenn Sie evtl. etwas direkt oder durch die Blume (aus der Sicht eines neutralen Dritten) erklären oder anbieten, was Sie gar nicht wollen, könnten Sie im Ernstfall mit dem Durchschreiten einer bestimmten „Tür“ alle anderen Pforten schließen und wichtige Vorteile aufgeben.
Aber bedenken Sie unbedingt: nicht jeder Versicherungsvertrag ist schlecht und muss auf Krampf widerrufen werden. Oftmals beinhalten diese Verträge auch wichtige Versicherungsleistungen, die dann verloren gehen könnten. Wägen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig ab!