Zum Insolvenzschutz von „Rürup-Renten“

Nicht selten wird der Abschluss einer Basis-Rentenversicherung damit beworben, die eingezahlten seien „insolvenzsicher“ und man könne sich derart eine pfändungssichere Altersvorsorge aufbauen.

Diese pauschale Aussage hinkt gewaltig. Richtig ist, dass gem. § 851c ZPO bestimmte Teile eines Vertrages, welcher bestimmte Eigenschaften erfüllt, nicht im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet werden können.

Die Eigenschaften sind:

– lebenslange Rentenzahlung erst ab 60 (oder bei Berufsunfähigkeit)
– unwiderrufliche, vertraglich ausgeschlossene Verfügbarkeit (keine Entnahmemöglichkeit, keine Beleihbarkeit, keine Abtretbarkeit, keine Verpfändbarkeit)
– Vererbbarkeit nur an Hinterbliebene
– kein Kapitalwahlrecht

Diese Bestimmungen bedeuten letztendlich, dass alles eingezahltes Geld ausschließlich als lebenslange Rente wieder zurück erlangt werden kann. Diese gezahlte Rente jedoch unterliegt gem. 3 851d ZPO derselben Pfändbarkeit wie Arbeitseinkommen, kann also – wenn sie zusammen mit weiterem Einkommen bestimmte Größen überschreitet – sehr wohl gepfändet werden.

Sind die vorgenannten Bedingungen erfüllt, so erstreckt sich der Pfändungsschutz grundsätzlich nur auf folgende Beträge:

– vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr 2 000 Euro jährlich
– vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr 4 000 Euro jährlich
– vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr 4 500 Euro jährlich
– vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr 6 000 Euro jährlich
– vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 8 000 Euro jährlich
– vom 60. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr 9 000 Euro jährlich

Für einen 30-Jährigen sind demnach lediglich 28.000 Euro im Vertrag „pfändungssicher“, für einen 45-Jährigen 91.000 Euro.

Von den über diese Beträge hinausgehenden Summen sind bis zum dreifachen Wert sieben Zehntel pfändbar, darüber hinaus der restliche Rückkaufswert in voller Höhe.

Wenn ein Handwerker in guten Jahren also im vollen Rahmen 20.000 Euro jährlich in eine entsprechende Vorsorge einzahlt, kann keinesfalls davon ausgegangen werden, dass dieses Geld im Falle einer Insolvenz geschützt ist.

Wer sich für einen solchen Vertrag entschieden hat, sollte also regelmäßig prüfen (lassen), ob die eigenen Vorstellungen noch erfüllt sind.

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