Berufsunfähigkeit – wenn der Versicherer die Leistung verweigert

Man wird in den Medien ja geradezu konditioniert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als unbedingt notwendig zu befinden.

Um so niederschmetternder ist die Mitteilung des Versicherers „Wir beabsichtigen, Ihren Antrag auf Zahlung der Rente abzulehnen.“ – so wie in dem vorliegenden Fall.

Ein junger Studierender steht kurz vor seinem Examen. Beim Uni-Sport verletzt er sich schwerwiegend am Ellenbogen mit der Folge, dass er zwei Operationen und zahlreiche Therapiestunden durchmachen muss, um seinen Arm wieder so bewegen zu können, dass es ihm möglich ist zu schreiben. Die Examensprüfung musste um zwei Semester verschoben werden. Und diese findet zudem nach ärztlicher Bescheinigung mit einer Schreibzeitverlängerung statt, da anhaltendes Schreiben unbedingte Pausen erfordert. Ergo sum – das Weiterstudieren war ihm verwehrt, da er unter keinen Umständen hätte seine Examensprüfungen ablegen können.

Der BU-Versicherer indes sieht das Tätigkeitsbild eines Studierenden allerdings ein wenig anders. Ihm wäre es möglich gewesen, Vorlesungen zu besuchen, was mehr als die Hälfte seiner „beruflichen Tätigkeit als Student“ ausmache und deswegen wäre er nicht berufsunfähig im Sinne der Bedingungen.

Hierzu durfte ich nun eine gutachterliche Stellungnahme verfassen, welche dem Versicherer vorgelegt wird.

Ich bin gespannt, ob der BU-Versicherer (übrigens die Generali) weiterhin zu der absurden Aussage stehen will, „dass das Studieren rein um des Studierens Willen als Beruf anzuerkennen wäre“.

Ich werde berichten, wenn deren Antwort vorliegt.

 

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