Der Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

Seit der deftigen Beitragserhöhung der DKV zum 01.04.2013 habe ich mehrere Mandate angenommen, welche sich mit der Beratung zu einem Tarifwechsel befassen. Die meisten Mandanten wollen in erster Linie sparen – und zwar Beiträge pro Monat. Hierfür gibt es zahlreiche Anreize in den Medien – so tummeln sich Anbieter, welche versprechen, dass man „nur“ eine bestimmte Anzahl an eigesparten Beiträgen als Honorar bezahlt. Diese Art der Beratung erscheint mir höchst unseriös. Denn es ist nicht nur so, dass hier durch deutliche Leistungskürzungen und erhöhte Selbstbehalte künstlich schön gerechnet wird (und damit auch ein hohes Honorar anfällt), sondern auch, dass dieses sogar dann anfällt, wenn man nicht wechselt – einzig auf Grundlage der vorgelegten Zahlen.

Ich habe mich entschieden, an diesem Spiel nicht teilzunehmen. Wer hierzu beraten und beim Tarifwechsel unterstützt werden möchte, erteilt mir ein Mandat zu einem angemessenen Honorar, welches sich entweder auf Stundenbasis ergibt oder als Festbetrag gemäß den Vorgaben der Rechtsanwaltsvergütungsordnung gilt.

Meine Empfehlung allerdings lautet: Wer gern beraten werden oder den Tarif wechseln möchte, der sollte sich zuerst an die Gesellschaft wenden. Diese ist verpflichtet, den Kunden zu beraten. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen oder ergeben die angebotenen Tarife für einen Wechsel keinen Sinn, so könnten sich daraus Schadenersatzansprüche ergeben – nämlich in Höhe meiner Kosten dafür, dass ich dann jene Arbeit vornehme, welche hätte die Gesellschaft hier erbringen müssen.

Wenn Sie also mit den Ergebnissen Ihres Anbieters unzufrieden sind, haben Sie wenigstens eine Chance darauf, mein Honorar von dort zurückfordern zu können. Gerichtsentscheidungen hierzu liegen bereits vor, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dieser Anspruch von den Versicherern auch anerkannt wird.

Doch auch wenn Sie mit der Beratung und dem Wechselvorschlag einverstanden sind, empfehle ich dringend, vor der Unterschrift eine Zweitmeinung einzuholen. Gern stehe ich Ihnen hier auch zur Verfügung.

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