Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält seinem Urteil vom 24. Oktober 2011, Az.: 9 K 105/11.F nach das Provisionsabgabeverbot für zu unbestimmt, lässt aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung sogar die Sprungrevision zu. Sollte nunmehr dem § 81 Abs. 3 die Weiterexistenzversagt werden, könnte dies den Versicherungs-/Beratungsmarkt grundlegend verändern. Hoffentlich ist dann bald Schluss mit der Geheimniskrämerei um Abschluss- und Vertriebskosten (auch Provision/Courtagen genannt.)
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Sparen an der falschen Stelle
BGH Urteil vom 12.10.2011 (Az.: IV ZR 199/10) – Hat der Versicherer mit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes darauf verzichtet, seine Bedingungen anzupassen, kann er sich nicht mehr auf die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten berufen. Es zeigt einmal mehr, dass man sich einer ablehnenden Haltung des Versicherers erwehren sollte…
Ja, aber…
lautet es häufig von seiten der Versicherer. „Grundsätzlich ist das versichert, aber in diesem Fall …“ Es kommt, wie so oft, auf das Kleingedruckte an. Ausschlüsse wegen grober Fahrlässigkeit, bei Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr oder auch der Unterschied zwischen Feuer und Glut bringen regelmäßig die Versicherer aus ihrer Zahlungsverpflichtung. Hiergegen hilft nur eins: die Überprüfung der Klauseln im Vertrag. Wer will schon gern Beiträge zahlen und am Ende trotzdem leer ausgehen?
Provision oder Honorar
Das ist hier die Frage: Der DIHK bringt es auf den Punkt – beides parallel sollte es nicht geben. Das Berufsbild des Versicherungsberaters ist nahezu unbekannt – verständlich, wenn bundesweit gerade einmal nur gut 200 diese Dienste anbieten. Hier ist Aufklärungs- und Pionierarbeit gefragt.
Ministerium benachteiligt Makler- Versicherungsjournal Deutschland
Ein Satz mit X!
Da hatte es sich ein Versicherer wohl zu leicht gemacht. Nach Übernahme eines Vertrages aus der staatlichen DDR-Versicherung buchte man fleißig Beiträge ab. Nach 18 Jahren intervenierte die aufgebrachte Kunden. Der Versicherer erstattete lediglich zwei Jahresbeiträge zurück und stellte dann auf stur. Auch könne er aus technischen Gründen keine Vertragsdokumente bereitstellen.
Neuigkeiten 2012
n wenigen Worten ausgedrückt – der Versicherungsmarkt bleibt gewohnt düster und grau, nur der Rechenzins der Lebensversicherung fällt einheitlich auf unschlagbare 1,75%. Dies bedeutet vor allem, dass neu abgeschlossene Lebens, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen teurer werden.
