DBV-Winterthur (Axa) enttarnt: 33% Vertragskosten

 

In einem aktuellen Fall gibt der Versicherer an, nach über 13 Jahren Laufzeit (seit 2003) mit laufender Beitragszahlung und Dynamiken für eine klassische Rentenversicherung mit aufgeschobenem Rentenbeginn und Beitragsrückgewähr in der Aufschubzeit und mit Garantiezeit auf 4.265,26 Euro gezahlte Beiträge Abschluss- und Verwaltungskosten in Höhe von 1.401,87 Euro kalkuliert (und bislang 1.226,34 Euro verwendet) zu haben. Dies entspricht einer Quote von 32,867% Kosten gegenüber den eingezahlten Beiträgen.

In demselben Zeitraum will der Versicherer Zinsen in Höhe von 785,68 Euro erwirtschaftet haben, was einem Schnitt von ca. 4,6% entspricht und dazu führt, dass selbst nach 13 Jahren Vertragsdauer kaum mehr als die Hälfte der Kosten erwirtschaftet werden konnte.

Dem Kunden wurde also von vornherein ein Vertrag aufs Auge gedrückt, der selbst bei optimaler Zinssituation keine Chance gehabt hatte, nach 10 Jahren Laufzeit Gewinne abzuwerfen.

In meinen Augen ist hier die Grenze der Sittenwidrigkeit nicht nur berührt, sondern bereits überschritten. Denn wenn dem Versicherungsnehmer vorgegaukelt wird, er würde eine Altersvorsorge aufbauen – tatsächlich aber sich der Versicherer und sein Vertreter an den Geldern des Gutgläubigen derart vergreifen, so dass noch nicht einmal ein Plus-Minus-Null-Geschäft in Aussicht ist, dann braucht man sich nicht wundern, weshalb die Versicherungswirtschaft ein derart schlechtes Image genießt und die Versicherungsnehmer revoltieren. Immer mehr Kunden fühlen sich (m.E. zu recht) geprellt und machen ihrem Ärger Luft, indem sie ihre alten Verträge nicht nur kündigen, sondern rückabwickeln. Denn viele Versicherer haben in Ihrem „Gier-frisst-Hirn“-Eifer eines völlig vergessen: den Kunden über sein Widerrufsrecht aufzuklären. Und dies wirkt bis heute nach – denn eine Vielzahl von derartigen Verträgen ist selbst heute noch vom Widerspruch bedroht.

Wenn auch Sie eine Rentenversicherung bei der DBV-Winterthur Lebensversicherung unterhalten, kann ich Ihnen nur raten, diesen Vertrag überprüfen zu lassen und versuchen, diesem Schrecken ein Ende zu bereiten.

Doch dies ist kein Einzelfall – viele Verträge andere Anbieter beinhalten neben unverhältnismäßig hohen Kosten auch unzureichende Widerrufs-/Widerspruchsbelehrungen und können – Dank einiger Entscheidungen des BGH und de EuGH – rückabgewickelt werden.

Wenn auch Sie ihre Altersvorsorge überprüfen lassen möchten, dann am Besten von jemandem, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der kaum mehr als 300 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (aktuell 311, Stand 02.01.2017, DIHK).

Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter: BVVB-Beratersuche

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