Infinus, Prokon, S&K-Gruppe und nun die Pecus-Insolvenz – Fässer ohne Boden?

Die Medien überschlagen sich derzeit wieder hinsichtlich der Pleiten verschiedener Anlageinstitute. Doch kaum, dass die erste Nachricht über die Ticker geht, kriechen auch schon die f/w-indigen Anwälte aus ihren Löchern. Nicht selten wird ein Opfer dann zum zweiten Male ausgesaugt – weil es dem schlechten, verlorenen Geld noch jede Menge gutes hinterher wirft.

Wie in jeder Gefahrensituation gilt auch in einer solchen: Ruhe bewahren! Schnellschüsse bringen selten den erhofften Erfolg.

Wenn eine Investmentfirma die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann kann man davon ausgehen, dass man sowieso nicht mehr jenes (komplettes) Geld zurückbekommt, welches man angelegt hat. Mit etwas Glück erhält man am Ende eine zweistellige Quote aus der Insolvenzmasse. Die meisten Insolvenzen sollen jedoch bei Quoten unter 10% enden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man nun einen Anwalt beauftragt hat oder nicht – mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird zum Schutze aller Gläubiger quasi das gesamte Vermögen eingefroren, um feststellen zu können, wie viel überhaupt vorhanden ist und wie viel dem an Schulden gegenübersteht. Die Quote ermittelt ein vom Gericht berufener Insolvenzverwalter – und zwar unabhängig davon, ob man als Anleger und Gläubiger nun zusätzlich einen Anwalt beauftragt oder nicht.

Sicherlich kann es nicht schaden, den Fall anwaltlich prüfen zu lassen – schon allein auf die Möglichkeit hin, dass man aussonderungsfähige Ansprüche hat. Jedoch dürfte in den allermeisten Fällen eine Prüfung ausreichen. Die über eine Prüfung hinausgehende Beauftragung eines Anwaltes „um schnell noch das eigene Geld aus der Insolvenz zu retten“ erscheint mir persönlich als reine Geldverschwendung. Lediglich wer keine Zeit hat, sich selbst zu kümmern, der dürfte bei einem Anwalt gut aufgehoben sein. Etwas anderes könnte gelten, wenn gegen den Vermittler Haftungsansprüche bestehen – allerdings ist das eine zweite Baustelle, die mit der Insolvenz selbst wenig zu tun hat…

Viel sinnvoller als nach dem Untergang einer Kapitalanlage noch einen Anwalt zu beauftragen, erscheint es mir da, bei der Auswahl seiner Kapitalanlagen VORHER eine neutrale Zweitmeinung einzuholen und prüfen zu lassen, ob das empfohlene „TOP-Produkt“ wirklich zu einem selbst passt.

Denn wer es sich nicht leisten kann, Geld zu verlieren, der sollte nicht in windige Räder oder goldige Aussichten investieren. Derartige Anlagen sind IMMER spekulativ!

Wann immer Ihnen etwas Besonderes versprochen wird – seien es höhere Zinsen oder Steuervorteile – so sollten Sie nicht vergessen, dass dieses „Mehr“ irgendwo herkommen muss; sprich – diese Anlageformen haben entweder ein höheres Risiko oder aber sind derart unflexibel, dass man kaum mehr über sein angelegtes Vermögen verfügen kann.

Alle Marktteilnehmer kochen mit demselben Wasser. Von daher ist es unmöglich, dass bei gleicher Sicherheit und gleicher Verfügbarkeit bei einem von vielen plötzlich deutlich höhere Renditen fließen als bei allen anderen! Den „Stein der Weisen“ gibt es in dieser Branche nicht – nur das Gesetz der Mathematik. (oder halt echten Wissensvorsprung – aber den teilt doch niemand mit dem Rest der Welt!)

Beachten Sie bitte auch, dass es zahlreiche Banken und Großinvestoren gibt, welche mit Millionen von Euro tagtäglich auf der Suche nach rentablen Anlagen am Markt sind und nahezu alle und jede Kapitalanlagen kennen und schon geprüft haben.

Wenn ein Angebot bis zu Ihnen durchdringt, dann nur, weil vorher niemand anderes mit viel Geld (und vermutlich mehr Erfahrung im Anlagebereich als wir alle zusammen) bereit war, in diese Sache sein persönliches Geld zu investieren!

Nur deshalb wird überhaupt Privatanlegern eine Beteiligung derartiger Anlagen angeboten: weil alle Milliardäre und Millionäre vorher „nein“ gesagt haben.

Wenn man nun bedenkt, dass es einen unvergleichlich höheren Aufwand erfordert, Geld von zehntausenden Kleinanlegern einzusammeln, als einen einzigen Großinvester ins Boot zu holen, versteht man auch, weswegen von dem vielen Geld am Ende meist nur wenig übrig ist – ein erheblicher Teil geht für Provisionen und Verwaltung drauf. Allein diesen Kostenblock müsste die Anlageform erst mal als Gewinn erwirtschaften, ehe sie Ihnen überhaupt Zinsen auszahlen kann.

Sie dürfen also bei jeder Kapitalanlage, die Ihnen zugetragen wird, von vornherein skeptisch sein; vor allem aber dann, wenn

– Ihnen deutlich mehr Zinsen versprochen werden als üblich
– Ihnen darüber hinaus hohe Steuervorteile oder sonstige Renditen in Aussicht gestellt werden
– Ihnen angeboten wird, sich mit besonders kleinen Summen beteiligen zu können.

Letztlich brauchen Sie sich nur drei Worte merken:

Gier frisst Hirn!

Das gilt für den Anlagevermittler, der auf eine scharfe Provision aus ist genauso wie für den Anlagekunden, der nichts weiter sucht, als ein paar mehr Zinsen…

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