„Man kann sich verlaufen, verfahren und versichern.“ – Die Kanzlei-Kolumne zum Thema: Wie man vernünftig vorsorgt. Heute: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Wichtigkeit dieses Schutzes ist hinreichend unter der Vermittlerschaft bekannt. Doch dies schützt nicht vor einem sorglosen Umgang damit. Die in den letzten Jahren durch mich geprüften Verträge wiesen zahlreiche Lücken und Mängel auf. Die häufigsten waren folgende:

– zu kurze Laufzeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung endet zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Mit dem Ende des Vertrages endet auch die Rentenzahlung. Wenn dies zum Beispiel zum 60. Geburtstag geschieht, so benötigt der Versicherte ab diesem Moment eine andere Finanzierungsquelle, was wiederum regelmäßig die gesetzliche Rente bzw. seine private Altersvorsorge sein dürfte. Zahlt der Rentenversicherer jedoch erst ab dem 65. oder gar 67. Geburtstag oder genügt die eigene Altersvorsorge zu diesem Zeitpunkt nicht, so droht der finanzielle Kollaps und der Versicherte könnte – nach Aufbrauchen seines Vermögens – auf staatliche Hilfe angewiesen sein, was ihn zwangsläufig in die Altersarmut treibt.

– zu niedrige Rente

Eine Rente von 500 oder 750 Euro bringt so gut wie nichts. Im Ernstfall wird bei der Beantragung von Sozialleistungen der Anspruch um diese Rente gemindert und man hat effektiv dafür Beiträge gezahlt, dass man trotz einer Versicherung Sozialhilfe benötigt und einem diese auch noch gekürzt wird. Die versicherte Rente sollte – zusammen mit anderen Ansprüchen (zum Beispiel aus weiteren Verträge oder auch aus betrieblichen Vorsorgen) – so hoch sein, dass der Versicherte auch angemessen davon leben kann. Wie viel benötigt wird, muss jeder selbst abschätzen. Man sollte aber bedenken, dass im Ernstfall die gesetzliche Rente nicht zahlt, weil man nicht als erwerbsunfähig eingestuft wird und man sich trotzdem nicht nebenher noch etwas mit einem Teilzeit-Job hinzuverdienen kann, weil die Gesundheit dies nicht zulässt. Hat man dann außer der BU-Rente keine weiteren Einkünfte, so besteht – mit Ausnahme der Familienversicherung über den Ehegatten – womöglich auch eine beitragspflichtige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass man von der Berufsunfähigkeitsrente auch noch seine Krankenversicherung bezahlen muss. Dies alles sollte bei der Höhe berücksichtigt werden. Eine angemessene BU-Rente sollte in der heutigen Zeit nicht unter 1.000 Euro monatlich betragen.

– unzureichende Bedingungen

Auch wenn in den letzten Jahren zahlreiche Gesellschaften ihre Bedingungen verbessert haben, so bestehen immer noch große Unterschiede. Fast alle modernen Tarife verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung (http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeitsversicherung#Grunds.C3.A4tze). Doch hinsichtlich der Kriterien bei einem vorübergehenden oder dauerhaften Ausscheiden aus dem Beruf, bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit in Folge eines Verkehrsverstoßes, der Absicherung im Ausland, der Abstellung auf den zuletzt ausgeübten Beruf (oder auch frühere Berufe), der Leistung auch bei lediglicher altersentsprechendem Kräfteverfall und vielem anderen unterscheiden sich die Bedingungswerke mitunter erheblich. Der Vergleich der Bedingungen ist sehr aufwendig. Zudem kann man sich auf die Vergleiche im Internet und den Fachzeitschriften nicht ausnahmslos verlassen, da auch hier Fehler enthalten oder andere Gewichtungen vorgenommen worden sein könnten. In dem Angebotsdschungel zu BU-Versicherungen hat sich ein Anbieter als jener mit den kundenfreundlichsten Bedingungen herauskristallisiert: die Alte Leipziger. Gleichwohl kann ich hier keine pauschale Empfehlung aussprechen! Jeder Mensch ist individuell. Und so kann es durchaus sein, dass jemand etwas bestimmtes sucht oder benötigt, was ausgerechnet bei diesem Anbieter nicht versichert ist. Was ich jedoch sagen kann: Die Fachwelt ist sich einig, dass die Alte Leipziger zu den Top-Anbietern gehört. Dieser Meinung schließe ich mich an.

– Koppelung mit anderen Versicherungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen mit dem Ziel, diesen Vertrag bis zum Rentenalter zu behalten, da jeder Neuabschluss aufgrund zunehmenden Alters und veränderter Marktsituation teurer werden kann. Von daher sollte eine solche Versicherung so flexibel sein, dass der Versicherungsnehmer entsprechend seiner geänderten Situation den Vetrag nach seinen Vorstellungen und Bedürfnissen anpassen kann. Ist dieser nun jedoch mit einer andere Versicherung (z.B. Lebens- oder Rentenversicherung) gekoppelt, so ist eine Änderung meist nur möglich, wenn auch die andere Versicherung geändert wird. Doch nicht jeder will zum Beispiel nach dem Bau eines Hauses auch seine Altersvorsorge zusammen mit der BU-Rente erhöhen, wo er doch gerade jetzt sein Geld lieber in die Finanzierung des eigenen Heimes stecken will. Überraschen könnte auch die Feststellung, dass eine BU-Rente, welche in einen Riester- oder Rürup-Vertrag eingebunden ist, erheblich höher oder sogar voll steuerpflichtig ist. Auch dies sollte vor Abschluss eines Vertrages bedacht werden.

Kurz und knapp:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eigenständig und ohne weiteren Versicherungsschutz abgeschlossen werden.

Der BU-Versicherer sollte bedacht und erst nach einem umfassendenen Vergleich der Bedingungen ausgewählt werden.

Es sollte eine Rente in Höhe des wirklichen Bedarfs versichert werden, welcher regelmäßig bei mindestens ca. 1.000-1.500 Euro monatlich liegt.

Der Vertrag sollte bis zum Renteneintrittsalter, also üblicherweise bis zum 67. Geburtstag vereinbart werden.

Ein kleiner Tipp noch: wenn Sie die Beiträge zu einer BU-Versicherung jährlich zahlen, bekommen Sie häufig einen attraktiven Nachlass. Fragen Sie einfach bei Ihrem Versicherer nach!

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