Die neue Gartensaison beginnt meist am 1. April eines Jahres. Regelmäßig mit dem ersten Besuch nach der Winterpause eröffnet sich dem einen oder anderen ein unerwartetes Bild: das Gewächshaus ist durch einen Sturm in sich zusammengefallen, an allen Seiten läuft Wasser durch eine geplatzte Leitung aus der Laube, die Laubentür steht sperrangelweit offen und Fernseher, Radio und Gartengeräte fehlen. Doch zum Glück gibt es Versicherungen – irgendeine wird schon zahlen, oder? Oder doch nicht?
Die Frage ist durchaus berechtigt, denn nicht selten wird bei der persönlichen Planung ausgerechnet an den Garten nicht gedacht. Denn die Finanz- und Versicherungsplanungen finden naturgemäß häufig in der Winterpause statt – und wer denkt da schon an den Garten?
Aber kommen wir mal auf den Punkt:
1. Die Haftpflichtversicherung
Diese deckt Schäden gegenüber Dritten ab. Sollte ich also im Garten jemandem schaden oder von meinem Garten eine Gefahr ausgehen, darf ich mich darauf verlassen, dass ich geschützt bin. Gleichwohl empfiehlt es sich, einen Blick in den Vertrag zu werfen, um nicht im Ernstfall unangenehm überrascht zu werden.
Anders schaut es aus, wenn ich im Garten auch ein Amt bekleide – zum Beispiel im Vorstand oder als Gartenfachberater. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten, welche in einer normalen Privathaftpflicht nicht bzw. nur erfasst sind, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
2. Die Gebäudeversicherung
Diese deckt regelmäßig das eigene Haus ab und alle – sich auf demselben Grundstück befindenden – Nebengebäude. Habe ich aber einen Garten in einer Kleingartenanlage gepachtet, ist das Gartenhäuschen dort nicht mitversichert, so lange dies nicht ausdrücklich so vereinbart ist.
3. Die Hausratversicherung
Auch hier besteht in der Regel kein Versicherungsschutz für den Kleingarten. Selbst über die Außenversicherung besteht nur vorübergehender Schutz für regelmäßig drei Monate. Da aber viele Geräte und Möbel dauerhaft im Kleingarten verbleiben, greift die Außenversicherung nicht. Zudem haben Hausratversicherungen bestimmte Sicherheitsbestimmungen vereinbart hinsichtlich Wänden, Dach oder den Schlössern. Sind diese nicht erfüllt (und Kleingärten erfüllen diese Mindestsicherungen meist nicht), dann besteht auch kein Versicherungsschutz.
Die Lösung:
Eine Kleingartenversicherung (oder auch Laubenversicherung) genannt – diese versichert ausdrücklich die Gartenlaube, ihren Inhalt und gegen Zusatzbeitrag auch das Gewächshaus. Zudem ist der erforderliche Mindestschutz deutlich herabgesetzt. Im Gegenzug kostet diese aber auch meist mehr, als eine gleichwertige Hausratversicherung. Mit einer Versicherungssumme von vielleicht 15.000 Euro für die Laube und weiteren 5.000 Euro für den Inhalt (Hausrat) können schon bis zu 50 Euro Jahresbeitrag fällig werden.
Normalerweise haben Kleingartenvereine entsprechende Rahmenverträge, denen man beitreten kann. Doch auch hier sei Vorsicht geboten – denn nur weil ein Rahmenvertrag günstig ist, heißt das nicht, dass er auch gut ist. Wem nutzt es schon, wenn man seine Laube zwar gegen Feuer und Sturm versichert hat, aber Leitungswasserschäden nicht eingeschlossen sind? Auch bei der Laube sollte man daher auch das Kleingedruckte achten.
Wenn auch Sie sich unsicher sind, ob Ihre Wahl die Richtige war, dann lassen Sie sich am Besten von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der 317 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.01.2018, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:
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