„Maßstab in Finanzberatung“

lautet der Slogan…

Das Angebot hingegen ist eher ernüchternd und scheint mir nur dahingehend als Maßstab zu dienen, als man zeigen will, wie man es gerade eben nicht anbieten sollte.

Junge Dame, Studentin, auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung…

Das Angebot: Eine Basis-Rente (auch als Rürup-Rente) bekannt mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung über 1.000 Euro Rente. Beitrag 2013 bis 2015: 50,00 Euro glatt, ab 2015 dann 166,66 Euro, zusätzlich 10% Dynamik. Im Kleingedruckten dann noch die Angabe, dass die Abschluss- und Vertriebskosten knapp 3.500 Euro betragen und weitere Kosten von ca. 185 Euro pro Jahr und ab 2015 ca. 285 Euro pro Jahr betragen – natürlich muss die Studentin diese nicht extra bezahlen, sie sind bereits in die laufenden Beiträge einberechnet.

Summa summarum zahlt sie in den ersten zwei Jahren nur 1.200 Euro ein; ergo sum dürfte – unter Berücksichtigung des § 169 Abs. 3 VVG – ein Großteil der Beiträge der ersten sieben Jahre zur Tilgung der „Abschluss- und Vertriebskosten“, welche größtenteils Provisionen sein werden, heranzuziehen sein.

Das eine „Rürup“-Rente steuerlich abzugsfähig ist, rechnet sich für die Studentin effektiv gar nicht. Dass die Leistungen steuerpflichtig sind, wird dezent verschwiegen – was gerade im Falle einer BU verheerende Folgen haben kann, denn so wird nicht nur der Ertragsanteil der Rente der Einkommensteuer unterworfen, sondern im Extremfall die gesamte BU-Rente. Und dass die Studentin zu keiner Zeit mehr über die eingezahlten Gelder verfügen kann, sondern lediglich einen Anspruch auf eine lebenslange Rente hat, erscheint dem Maßgeber mithin wohl kaum erwähnenswert.

Kurz um: die Erstberatung konnte vor einer erheblichen Fehlentscheidung schützen und eine mögliche Klage auf Schadenersatz von vornherein entbehrlich machen…

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