„Sie sind voll arbeitsfähig“

lautete die Frage in einem Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Jahre 2002, der mir bei der Prüfung eines BU-Falles unter die Augen kam.

Mein Mandant hatte diese Frage seinerzeit mit „ja“ beantwortet und dürfte damit gelogen haben. Denn die korrekte Antwort sollte lauten: „Nein, nur nüchtern“.

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