„Ombudsmann-Verfahren“

Wenn nach einem Schadensfall der Versicherer ganz oder teilweise die Leistung verweigert, so steht es dem Versicherungsnehmer frei, seine Überzeugung einem Richter vorzutragen und das Versicherungsunternehmen zu verklagen. Ein derartiger Prozess birgt jedoch auch das Risiko, dass das angerufene Gericht die eigene Meinung nicht teilt, die Klage abweist und man alle entstandenen Kosten tragen muss. Dieses Risiko lässt sich in den meisten Fällen weiträumig umgehen, indem man anstatt eines Gerichtsprozesses lieber ein Verfahren bei dem entsprechenden Ombudsmann anstrebt. Dieses Verfahren ist in der Regel kostenlos und dennoch grundlegend bei Streitigkeiten bis zu 10.000 Euro sogar für das Versicherungsunternehmen bindend. Und sollte der Ombudsmann anderer Meinung sein, bleibt einem immer noch der Weg der Klage offen. Allerdings empfiehlt es sich auch hierbei, einen Spezialisten zur Geltendmachung hinzuzuziehen. Zwar gibt es bei diesem Verfahren keine strengen Formvorschriften wie bei einem Gerichtsprozess, dennoch hält sich der Ombudsmann an gewisse Spielregeln. Und wenn der ihm vorgelegte Vortrag gar zu unverständlich und nicht nachvollziehbar erscheint, so wird man auch von ihm keine günstige Entscheidung erwarten können.

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