Purer Zufall oder systematischer Betrug? – Die Regulierungspraxis der Versicherungswirtschaft

Nach zahlreichen abgewickelten Schadensfällen zeichnet sich ein Bild ab, welches die Versicherungswirtschaft insgesamt in ein sehr düsteres Licht stellt.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wird im Übrigen an der veranschlagten Summe herumgekürzt – teils mit mehr oder weniger nachvollziehbaren Begründungen, teils sogar ohne jedweden Kommentar.

Die vorgenommenen Kürzungen haben – ebenso bis auf wenige Ausreißer – eines gemeinsam: sie sind dreistellig. Mal sind es 200 Euro, mal 400… auf jeden Fall sind es kleinere Summen, die als ärgerlich abgetan, aber sonst nicht weiter verfolgt werden, da allein das Prozessrisiko die Summe selbst übersteigen kann.

Es macht den Anschein, als wenn hier systematisch vorgegangen wird: der Versicherer errechnet anhand der Fakten die Entschädigungssumme und kürzt diese um einen Anteil, welcher den Betroffenen höchstens verärgert, nicht aber dazu bringt, etwas zu unternehmen. Da die Summe unterschiedlich ist, könnte man hier sogar darauf spekulieren, dass der Versicherer ein psychologisches Profil erstellt, um den maximalen Wert ermitteln zu können, der gerade noch als wehrloses Ärgernis hingenommen wird. (Und falls dem noch nicht so ist, dann sicherlich bald…)

Am Ende ist es pure Mathematik: wenn in 1.000 Schadensfällen jedes Mal im Schnitt 300 Euro gekürzt werden, sind das 300.000 Euro eingespart. Selbst wenn in 10 Fällen der Geschädigte seine Ansprüche weiterverfolgt und der Versicherer diese 300 Euro plus vielleicht weitere 700 Euro an Verfahrenskosten zu zahlen hat, so bleiben unterm Strich 290.000 Euro zu seinen Gunsten. Ein lohnendes Geschäft eben.

Eines hat die Branche damit schon mal erreicht: verhärtete Fronten…

So wie ein Versicherter, der einen Anspruch stellt, bis zum Beweis seiner Unschuld in den Augen des Schadensbearbeiters das Stigma eines Versicherungsbetrügers trägt, so kann der Versicherte wohl auch zu Recht davon ausgehen, dass er von seinem Versicherer um einige ihm zustehende Euro betrogen werden soll. Im Bewusstsein dessen könnte der Versicherte schon von vornherein dazu neigen, an der einen oder anderen Stelle das Geschehen oder die Werte zu seinen Gunsten zu korrigieren, um diesen befürchteten und bevorstehenden Verlust wett zu machen, was wiederum das Vorurteil des Sachbearbeiter bestätigt und manifestiert, dass jeder Geschädigte ein Betrüger ist. Zu guter Letzt ist jeder der Betrogene und die ureigene Idee – das verSICHERungsgeschäft – scheitert an der Gier aller Beteiligten.

Am Ende gibt es keine Gewinner. Daher kann die Devise nur lauten: Wahrheit und Klarheit! (und das bitte auf beiden Seiten).

Wenn Sie eine Leistung aus Ihrem Vertrag beanspruchen, dann seien Sie zwar gründlich, aber auch ehrlich. Vergessen Sie keine Positionen, aber dichten Sie auch keine hinzu! Bleiben Sie bei den Tatsachen und setzen Sie realistische Werte an, denn Ihr „Gegner“ hat zahlreiche Möglichkeiten, Sie zu überprüfen – und er wird es, wenn er einen faulen Braten riecht. Als Konsequenz droht Ihnen sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.

Getreu dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ sollten aber auch Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen eine Schadenabwicklung überprüfen lassen, wenn Ihnen diese nicht geschmeckt hat!

Hierfür stehe Ihnen die Verbraucherzentralen, spezialisierte Rechtsanwälte und natürlich auch die 274 bundesweit tätigen Versicherungsberater (Quelle: DIHK, Stand: 02.01.2014) zur Verfügung.

Übrigens – bestätigt sich Ihr Verdacht und hat der Versicherer Sie tatsächlich übers Ohr gehauen, so haben Sie in aller Regel nicht nur einen Anspruch auf die Nachzahlung selbst, sondern auch auf den Ersatz der angefallenen Gebühren.

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