Unternehmensführung: Tipp für Profis

Wer unter den Selbständigen kennt das nicht?

Irgendwann unterwegs fällt einem ein, dass man doch noch etwas fürs Büro kaufen wollte…

Gesagt – getan.

Rein in den Laden, gesucht, gefunden, Kasse, Barzahlung, wieder rein ins Auto und weiter gehts.

Am Abend dann die Überaschung – Kaufbeleg weg; vermutlich in der Eile des Gefechts an der Kasse liegen lassen.

An diesem Punkt gibt der Unternehmer häufig auf – denn er kennt den Satz „keine Buchung ohne Beleg“.

Aber – das Steuerrecht hat auch hierfür eine Lösung. Das Stichwort lautet EIGENBELEG.

Für alle, die das interessiert gibt es hier ein tolles Urteil zu lesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert