Urlaubsplanung mit Hindernissen – Reiseversicherungen

Wenn einer eine Reise macht, dann hat er… was zu beachten!

Jedes Jahr aufs Neue stellt sich die Frage, ob denn die persönlichen Versicherungen für den Urlaub ausreichen oder man hier und da die angebotenen Reiseversicherungen noch abschließen solle. Um Ihnen die Urlaubsvorbereitungen etwas zu erleichtern, möchte ich hier einmal ein bisschen mehr zu diesem Thema ausführen und durchleuchte einmal die einzelnen Punkte:

1. Krankenversicherung

Bleiben Sie in Deutschland und sind Sie gesetzlich krankenversichert, können Sie einen Haken daran machen. Reisen Sie ins Ausland, empfiehlt sich dringend eine Auslandsreisekrankenversicherung, da sich das Risiko ergibt, auf Mehrkosten, welche über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, sitzen zu bleiben. Und allein, wenn Sie die jeweilige Landessprache nicht beherrschen, können Sie schon keinen ausreichenden Einfluss mehr auf die Situation nehmen.

Privat versicherte haben in der Regel einen ausreichenden Schutz. Gleichwohl empfiehlt sich auch für sie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Denn einerseits könnte der eigene Tarif gewisse Ausschlüsse beinhalten, die dann auch im Ausland gelten. Andererseits könnte die Inanspruchnahme einer Klinik wegen akuter Übelkeit schon ausreichen, um seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung wegen Leistungsfreiheit zu verlieren.

2. Haftpflichtversicherung

Verursachen Sie im Urlaub einen Schaden, haften Sie in der Regel genauso, wie zu Hause. Von daher sollten Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung darauf achten, dass diese eine weltweite Deckung beinhaltet. Fehlt diese, empfiehlt sich die Umstellung auf einen passenden Tarif oder notfalls der Anbieterwechsel bzw. eine Ergänzung mit einer sogenannten Exzedenten-Versicherung.

3. Hausrat- und Reisegepäckversicherungen

Ihr Hab und Gut ist – dank der so genannten Außenversicherung – in der Regel auf Reisen genauso versichert, wie zu Hause auch – also gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl usw. Dies gilt jedoch – wie auch zu Hause – nur innerhalb eines Gebäudes, also vor allem im Hotelzimmer. Zu beachten ist hier, dass es sich um einen Einbruchdiebstahl handeln muss. Wurde das Hotelzimmer mit einem Schlüssel geöffnet, liegt erst einmal kein Einbruch vor. Nicht versichert sind die Sachen vor allem in einem Zelt oder Wohnwagen. Ebenso sind Schiffskabinen oder Schlafwagenabteile keine Gebäude.

Manche Versicherer bieten zusätzliche Klauseln, wonach der Hausrat auch bei lediglich einfachem Diebstahl aus Hotelzimmern oder Schiffskabinen mitversichert sind.

Wer auf Nummer sicher gehen will und entsprechende Werte mit auf Reisen nimmt, für den bietet sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung an, welche einen deutlich umfangreicheren Schutz bietet, als die Hausratversicherung. Aber beachten Sie dabei bitte, dass viele Wertsachen nur eingeschränkt versichert und vor allem aber Schmuck, Laptops und Mobiltelefone regelmäßig ausgeschlossen sind.

Solange man aber nur mit einer Grundausstattung an Gepäck verreist und der Verlust desselben nur schmerzlich ist, aber keine erhebliche finanzielle Bedrohung darstellt, erscheint der Abschluss einer Reisegepäckversicherung allemal entbehrlich.

4. Spezialversicherungen für Fahrräder, Ski und Snowbords, Wander- und Bergsport, Golf- oder Angelausrüstungen,

Ergänzend zu vereinzelten Klauseln in Hausratversicherungen können bestimmte Sachen auch separat versichert werden. Auch hier gilt die Faustformel, dass nur dann ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden sollte, wenn der zu erwartende Schaden so hoch ausfallen kann, dass eine Wiederbeschaffung aus eigenen Mitteln nicht mehr erfolgen kann.

5. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Kann die Reise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines sonstigen (versicherten) Ereignisses nicht angetreten werden, übernimmt die Reiserücktrittversicherung regelmäßig die Stornierungskosten bis hin zum vollen Reisepreis.

Müssen Sie während einer Reise selbige aufgrund eines (versicherten) Ereignisses abbrechen. so erstattet die Reiseabbruchversicherung regelmäßig die zusätzlich entstehenden Rückreise- sowie evtl. anfallende Stornierungskosten.

Beides zusammen ergibt jedenfalls dann Sinn, wenn die Reisekosten so hoch sind, dass Sie sich eine zweite Reise dieser Art zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal leisten können (bzw. wollen).

6. Reiserückunfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung stellt regelmäßig nur eine Ausschnittsdeckung für Unfälle während der Reise dar. Da Unfälle aber immer und überall geschehen können (und nicht nur auf Urlaubsreisen), sollte im Bedarfsfall auch eine allgemein und überall geltende Unfallversicherung abgeschlossen werden, welche dann auch bei einer Reise gilt. Eine losgelöste Reiseunfallversicherung erscheint daher als entbehrlich.

7. Rechtsschutzversicherungen

Ob im Falle einer Festnahme im Ausland wegen des Vorwurfs einer Straftat oder zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem nicht oder schlecht erfüllten Reisevertrag – eine bestehende Rechtsschutz sollte diese Fälle in der Regel abdecken. Wer keine hat, dem sei diese dringend ans Herz gelegt – unabhängig von einer bevorstehenden Reise. Zu oft kommt es vor, dass eigene Ansprüche – auch bei der Geltendmachung gegen einen Versicherer aufgrund eines Schadensfalls – nicht weiter verfolgt werden, weil das Prozesskostenrisiko zu hoch erscheint. Eine Rechtsschutzversicherung schafft Abhilfe. Wem die üblichen Angebote zu teuer sind, der sollte sich auf Anbieter mit hohen Selbstbehalten konzentrieren. Denn wenn es um die finanzielle Existenz geht, dann kann man schon mal 1.000 Euro Eigenanteil für einen Streitfall auftreiben, wenn der Versicherer die restlichen 25.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Na dann… gute Reise! 😉

Wenn auch Sie einen Urlaub planen und noch Fragen haben oder sich in Ihrem Urlaub ein Schaden ereignet hat, über dessen Abwicklung es mit dem Versicherer Streit gibt, dann lassen Sie sich am Besten von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der 317 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.01.2018, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:

BVVB-Beratersuche: BVVB-Berater

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert